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Neuansetzung der Ersatzwahl für das Gemeindepräsidium

Speicher/AR. Durch die Beschwerde eines Bürgers wurden die Gemeinderatswahlen für ungültig erklärt.

Der bisherige Gemeindepräsident hat bereits letzten Sommer seinen Rücktritt auf Ende des Amtsjahres per 31. Mai 2009 angekündigt, weshalb auf den vom Regierungsrat festgesetzten Termin vom 29. März 2009 für kommunale Ergänzungswahlen die Wahl eines Nachfolgers / einer Nachfolgerin vorgesehen war.

Anfangs März sind allen Stimmberechtigten die notwendigen Unterlagen inklusive eines Wahlzettels für die «Wahl als Mitglied des Gemeinderates und als neue/r Gemeindepräsident/in» zugestellt worden. Wenige Tage vor der Wahl hat ein Speicherer Stimmbürger gegen den vorgesehenen Wahlgang Beschwerde eingelegt. Inhalt seiner Beschwerde war, dass der Gemeindepräsident/die Gemeindepräsidentin zwingend auch Mitglied des Gemeinderates sein müsse und er deshalb für die Wahl in den Gemeinderat und ins Gemeindepräsidium zwei getrennte Wahlzettel benötige.

Diese Beschwerde hat der Regierungsrat geschützt und deshalb den auf den 29. März angesetzten Wahlgang für ungültig erklärt.

Dem Gemeinderat war diese Problematik bekannt. Er ist jedoch davon ausgegangen, dass gemäss den Übergangsbestimmungen aus der Initiative «Effizienzsteigerung des Gemeinderates Speicher», denen Sie als Stimmberechtigte Ende September 2008 deutlich zugestimmt haben, nur die gleichzeitige Wahl in den Gemeinderat und ins Gemeindepräsidium möglich ist.

Die damals angenommenen Übergangsbestimmungen sehen keine Ergänzungen in den Gemeinderat mehr vor, bis die Zahl der Mitglieder unter 7 gefallen ist. Ausnahme bildet das Gemeindepräsidium, dieses muss auf jeden Fall ersetzt werden. Da von den bisherigen Ratsmitgliedern keine Kandidatur vorliegt, wird die Person die künftig das Gemeindepräsidium wahrnimmt, wohl von aussen kommen. Der Gemeinderat war der Ansicht, dass aufgrund dieser Ausgangslage ein Stimmzettel für die Wahl in Gemeinderat und Gemeindepräsidium ausreiche.

Der Regierungsrat konnte dieser Argumentation des Gemeinderates teilweise folgen. Er musste aber feststellen, dass die im September 2008 von Ihnen beschlossenen Änderungen der Gemeindeordnung noch nicht zur regierungsrätlichen Genehmigung eingereicht worden sind und er deshalb nicht auf die entsprechenden Übergangsbestimmungen abstützen kann. Der Gemeinderat hat nun die Änderungen zur Gemeindeordnung gemäss der Volksabstimmung vom 28. September 2008 umgehend zur Genehmigung eingereicht. In Nachachtung der durch den Regierungsrat gutgeheissenen Beschwerde, werden für auf den 26. April 2009 angesetzten Wahlgang zwei getrennte Wahlzettel abgegeben.

Gemeinderat und Gemeindekanzlei bedauern, dass Ihnen als Stimmberechtigte – aber auch dem Kandidaten Peter Langenauer – durch diese Unterlassung ein zusätzlicher Aufwand entstanden ist und entschuldigen sich dafür in aller Form.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 01.04.2009 - 13:50:27