Netzbeschluss: finanzielles Desaster
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt die vorgeschlagene Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz (Netzbeschluss) ab.
Der Thurgau erlitte dadurch jährliche Ertragseinbussen von 11 – 13 Millionen Franken, was ein finanzielles Desaster darstellen würde. Falls der Netzbeschluss trotzdem zustande kommt, verlangt der Thurgau in seiner Vernehmlassung an den Bund die Aufnahme der T14 ins Grundnetz.
Mit dem Netzbeschluss sollen knapp 400 Kilometer bestehende Strassen neu ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden (+ 21%). Damit wird der Bund Eigner dieser Strassen und für den Unterhalt und Betrieb dieser Strecken zuständig sein. Seine finanzielle Mehrbelastung will er über die Kürzung verschiedener zweckgebundener Erträge an die Kantone kompensieren. Für den Kanton Thurgau sieht der Bund vor, die Strecke Kreuzlingen – Arbon (T13-Ost) als Nationalstrasse 3.Klasse neu in das Grundnetz aufzunehmen. Damit soll die Verbindung der mittelstädtischen Agglomerationen unter sich sowie zu den Grossstädten Zürich und St.Gallen verbessert werden. Eine Nationalstrasse 3.Klasse dient weiterhin sämtlichen Verkehrsteilnehmern, Ausbauten sind nicht vorgesehen. Im Gegenzug soll die Strecke Kreuzlingen – Diessenhofen – Schaffhausen (T13-West) ihren heutigen Hauptstrassencharakter verlieren und zur Kantonsstrasse zurückgestuft werden. Würden diese Vorschläge tatsächlich umgesetzt, hätte dies für den Thurgau untragbare und unberechtigte finanzielle Konsequenzen. Insgesamt erlitte der Kanton eine jährliche Einbusse zwischen 11 und 13 Millionen Franken.
Der Regierungsrat lehnt deshalb die vorgeschlagenen Anpassungen mit Nachdruck ab und spricht sich unter diesen Bedingungen klar für den Status quo aus. Allerdings entspricht dies nicht den Abmachungen während den NFA-Verhandlungen, weshalb der Kanton Thurgau zusammen mit den übrigen Kantonen den Bundesrat auffordert, die finanziellen Grundlagen dieses Geschäfts zu überarbeiten. Dieses Geschäft wird zu einem ersten Test für das Funktionieren der NFA.
Falls sich Kantone und Bund bezüglich der Finanzierung finden und der Netzbeschluss zustande kommen, so beantragt der Regierungsrat dem Bundesrat verschiedene Änderungen. Gemäss kantonaler Verkehrsplanung sowie auch aus raumplanerischen und wirtschaftlichen Gründen ist es sinnvoll, die geplante Hochleistungsstrasse von Bonau (Zubringer A7) nach Arbon ins Nationalstrassennetz (Grundnetz, 2.Klasse) aufzunehmen. Da nur bestehende Strassen aufgenommen werden, bedeutet dies, die T14 von Bonau bis Romanshorn neu aufzunehmen und die T13 von Romanshorn bis Arbon gemäss Vorschlag Bundesrat zu belassen, aber aufzuklassieren (2.Klasse). Mit dieser Massnahme würde dem Kriterium der Verbesserung der Verbindungen der kleinen und mittleren Städte unter sich sowie zu den Grossstädten Rechnung getragen, sind doch Amriswil und Weinfelden heute mangelhaft angeschlossen. Ebenso soll die T13 vom Autobahnanschluss N7 bis nach Bottighofen im Grundnetz gemäss Bundesratsvorschlag belassen werden, um ganz Kreuzlingen und auch die Region Bottighofen-Scherzingen besser an die N7 anzubinden.
Ganz energisch fordert der Regierungsrat sodann den Bundesrat auch auf, den bereits gebauten Abschnitt Wiedehorn – Arbon West – Verzweigung Meggenhus in das Nationalstrassennetz (Grundnetz, 2.Klasse) aufzunehmen. Dieser Autobahnabschnitt wird seit Jahren als normale Autobahn behandelt, was auch in den offiziellen Karten des Bundesamts für Strassen zum Ausdruck kommt. Nur hat es der Bundesrat bisher unterlassen, den Netzbeschluss zu ergänzen. Dies soll jetzt auf jeden Fall nachgeholt werden.
Schliesslich wird der Bundesrat aufgefordert, auf die vorgesehene Abklassierung der Hauptstrasse T13 von Kreuzlingen über Diessenhofen bis Schaffhausen von einer zu einer Kantonsstrasse zu verzichten. Die Abklassierung ist funktional nicht zu begründen. Sie würde dem Thurgau erhebliche Einnahmenausfälle bescheren.



























