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Nein zum Sozialhilfegesetz

Wolfhalden. Die Gemeinde lehnt ganz klar die Idee zur Einrichtung einer zentralen kantonalen Fürsorge-Aufnahmestelle ab. Auch Speicher hat schon Nein gesagt.

Der Gemeinderat Wolfhalden hat sich mit dem Entwurf des neuen kantonalen Sozialhilfegesetzes auseinandergesetzt. Die grundsätzliche Zielsetzung des Gesetzes wird unterstützt. Ganz klar lehnt der Gemeinderat jedoch die Idee zur Einrichtung einer zentralen kantonalen Fürsorge-Aufnahmestelle.

Die Ablehnung erfolgt aus verschiedenen Gründen. Durch die kombinierte Zuständigkeit von Kantonsstelle (nur verfahrensmässig) und Gemeinde (zuständig für Fürsorgeentscheide und Kostentragung) würden unzweckmässige Doppelspurigkeiten geschaffen, wodurch der Verwaltungsaufwand erhöht werden würde. Die Aufgaben-Verflechtung widerspräche dem bei anderen Projekten propagierten Prinzip der Aufgaben-Entflechtung.

Und auch das Subsidiaritätsprinzip (Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen sind nach unserer föderalistischen Staatsstruktur auf der tiefstmöglichen Stufe anzusiedeln) würde verletzt werden, da die tiefstmögliche Stufe im Fürsorgebereich die Gemeinde sei, so die Mitglieder des Gemeinderates.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 11.12.2006 - 09:56:00