Nein zum Gesundheitsartikel
Leserbrief. Dr. med. Erhard Taverna erläutert seine Sichtweise bezüglich dem Gesundheitsartikel.
Der neue Verfassungsartikel, der am 1. Juni zur Abstimmung kommt, wurde vom Parlament unter grossem Zeitdruck als Gegenvorschlag zu einer SVP-Initiative zur Einschränkung der Kranken-Grundversicherung entworfen.
Die Befürworter betonen den freien Wettbewerb als universales Heilmittel gegen die steigenden Kosten im Gesundheitswesen. In diesem neuen Markt überlässt der Kanton seine Steuergelder den Krankenkassen, die ohne demokratische Kontrollen, ausschliesslich nach wirtschaftlichen Kriterien, entscheiden, mit welchen Spitälern und weiteren Leistungserbringern sie Verträge abschliessen wollen.
Mit dem angestrebten Verfassungsartikel zahlt der Kanton Millionenbeiträge zur Vergütung von Leistungen, über die er nicht mehr bestimmen kann. Dieser einseitige Machtausbau der Versicherer geschieht auf Kosten einer Bevölkerungsmehrheit, die sich keine Zusatzversicherungen leisten kann.
Der Kanton als Garant für die heutige, qualitativ hoch-stehende Versorgungssicherheit wird mit diesem Artikel ausgeschaltet. Zusätzlich wird ein grosser Teil unserer Einwohner dazu verurteilt, unter dem Schlagwort der ‚Eigenverantwortung‘, durch höhere Franchisen und Selbstbehalte die finanzielle Umverteilung von unten nach oben mitzufinanzieren.
Es lohnt sich die Verwaltungsmandate einzelner Propagandisten anzusehen: wer im Verwaltungsrat einer gewinnbringenden Privatklinik sitzt, wird kaum das ganze Volkswohl im Auge haben. Es braucht neue Finanzierungsmodelle und Sparmassnahmen, das ist unbestritten, aber nicht auf Kosten der öffentlichen Spitäler und der weniger verdienenden Bürgerinnen und Bürger. Darum ist der neue Verfassungsartikel abzulehnen.



























