«Nein zu Steuerprivilegien für Reiche»
AR. Der Gewerkschafts- bund AR lehnt die Vorlage zur Revision des Steuer- gesetzes ab.
Im nachfolgenden Communiqué äussert sich der Gewerkschaftsbund Ausserrhoden negativ zur Steuergesetzrevision:
«Mit der Vorlage sollen willkürlich die Einkommen von Privatpersonen mit grossen Aktienpaketen gegenüber den Lohnabhängigen bevorzugt werden. Die Ablehnung richtet sich nicht gegen die familienpolitischen Vorschläge, welche erhöhte Kinder- und Ausbildungsabzüge ermöglichen würde und welche problemlos in eine gerechte neue Vorlage aufgenommen werden können. Die Auswirkungen der Vorlage werden die Lohnabhängigen doppelt treffen, weil bei Eintreffen der von Regierungs- und Kantonsrat erwarteten Entwicklung die Bodenpreise und die Mieten steigen werden.
Für die zweite Auflage Vorlage zur Verwendung der Nationalbankgoldgewinne gibt der Gewerkschaftsbund keine Abstimmungsempfehlung ab. Der Gewerkschaftsbund begrüsst zwar, dass der Kanton einen Teil der ausserordentlichen Einnahmen den Gemeinden weitergibt. Auf der anderen Seite ist der Zwang, die Gelder nur für den Schuldenabbau verwenden zu dürfen, ein Eingriff in die Autonomie der Gemeinden und zudem wenig kreativ. Es hätte den Gemeinden überlassen werden müssen, die unerwarteten Mittel frei zu verwenden, sei es für die Reduktion der Schuldenlast, sei es für zukunftsorientierte Projekte im Bereich der Bildung, der kommunalen Infrastrukturanlagen, oder anderen Bereichen, in welchen die Gemeinden Handlungsbedarf sehen.
Für die nationalen Wahlen treten die Bisherigen wiederum an. Alternative Kandidierende haben sich nicht zur Verfügung gestellt. Der Gewerkschaftsbund gibt für die Wahlen in den National- und in den Ständerat keine Wahlempfehlung ab. Die beiden Kandidierenden haben im Parlament in den letzten vier Jahren in der Regel gegen die Interessen der Lohnabhängigen gestimmt und die Interessen der Wirtschaftskader vertreten. Wer den Kandidierenden die Stimme nicht geben will, ist darum gezwungen, andere Personen der Ausserrhoder Politik auf den Stimmzettel zu schreiben.
Die Steuergesetzrevision will unter dem Titel der Unternehmensbesteuerung massive Steuererleichterungen für Einzelpersonen einführen, deren privates Einkommen zu einem grossen Teil aus Dividenden besteht. Es ist nicht nachvollziehbar und widerspricht dem Prinzip der steuerlichen Gleichbehandlung, wenn einzelne Einkommensarten von der Steuer ganz oder teilweise ausgenommen werden sollen. Die Vorlage ist willkürlich und setzt fürs Appenzellerland völlig falsche Anreize. Regierungs- und Kantonsrat setzen auf ein paar Superreiche, was sie jedoch anziehen werden, sind Briefkastenfirmen und Privatpersonen, welche die Bodenpreise und die Mieten in die Höhe treiben werden.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger stimmen also auch darüber ab, ob im Appenzellerland mittelfristig Verhältnisse herrschen sollen wie im Oberengadin, wo sich Einheimische Lohnabhängige Wohneigentum nicht mehr leisten können und die Mieten übermässig steigen. Es muss die Frage gestellt werden, ob damit der Abwanderung nicht noch Vorschub geleistet wird. Besonders störend ist zudem, dass noch vor einigen Jahren die AHV-Renten neu einer 100-prozentigen Besteuerung unterworfen wurden. Nun soll für Investoren genau das Gegenteil gerecht sein. Der Gewerkschaftsbund empfiehlt darum den Stimmberechtigten diese die Lohnabhängigen steuerlich diskriminierende und volkswirtschaftlich wenig zielführende Vorlage abzulehnen.»



























