«NEIN zu Konzert & Theater St. Gallen»

St. Gallen. Die SVP St. Gallen äussert sich zur Abstimmung vom 27. September zum neuen Gesetz über die Beiträge an die Genossenschaft Konzert & Theater St. Gallen.

Folgende Medienmittteilung im Wortlaut:

Am Sonntag, 27. September 2009, stimmt das St. Galler Volk über das neue Gesetz über die Beiträge an die Genossenschaft Konzert & Theater St. Gallen ab. Diese Vorlage ist abzulehnen. Stimmen Sie NEIN!

Das neue Gesetz über die Beiträge an die Genossenschaft Konzert & Theater St. Gallen ist abzulehnen. Für die Gegner liegt der Hauptgrund für ein NEIN in der Tatsache, dass verdeckt hinter dieser Vorlage der Lotteriefond zulasten vom allgemeinen Staatshaushalt (Steuergelder) zusätzlich entlastet werden soll. Dieser Umstand hat das Fass in der staatlichen Kulturförderung im Kanton St. Gallen endgültig zum Überlaufen gebracht. Mit diesem neuen Gesetz entscheiden wir über mindestens 190 Millionen Franken, die innert 10 Jahren an Konzert & Theater St. Gallen gehen werden. Das neue Gesetz hat eine minimale Laufzeit von 10 Jahren. Aus diesem Grund muss von der minimalen Gesamtsumme gesprochen werden, und dies sind 190 Millionen Franken!

Der Kanton hat die aktuelle Wirtschaftskrise punkto Steuereinnahmen noch nicht zu spüren bekommen. Die Steuerausfälle hinken bei einer Wirtschaftskrise immer 1 bis 2 Jahre hinterher. Gelder an solche Kulturinstitutionen sind keine effiziente Wirtschaftsförderung und finden selbst in den Konjunkturprogrammen der Linken keinen Platz! Aus dem Finanzdepartement des Kantons St. Gallen kommen erste Ankündigungen, dass für ein ausgeglichnes Budget im 2010 bereits ein Bezug aus dem Eigenkapital von 250 Millionen nötig sein wird. Dies ist mitunter ein Grund, dass wir mit den Ausgaben wieder viel sorgfältiger umgehen müssen.
 
Die Öffentlichkeit (Kanton und Stadt) sollen in Zukunft jeden bezahlten Eintritt an einer Vorstellung von Konzert & Theater St. Gallen mit weiteren CHF 168.00 unterstützen. Das ist eine übertriebene Kulturförderung für eine kleine Minderheit von Bürgern. In den Vereinen im ganzen Kanton wird eine viel grössere Jungend- und Kulturarbeit betrieben und dies für nur Bruchteile dieser finanziellen Unterstützung.

Ein weiterer Bestandteil dieser Botschaft ist, dass der Kanton St. Gallen von der Stadt St. Gallen die Gebäude von Konzert & Theater St. Gallen kostenlos übernimmt. Dieses „Geschenk“ hat ebenfalls seine Tücken. Das Kantonale Baudepartement schreibt in der Botschaft, dass in den kommenden Jahren ein Investitionsbedarf von rund 17,5 Millionen Franken besteht. Diese Summe ist in der jetzigen Vorlage nicht enthalten und muss ebenfalls von den Steuerzahlern im Kanton St. Gallen bezahlt werden!

Seit Einführung des neuen Finanzausgleichsgesetzes (NFA) wird die Stadt St. Gallen mit dem Sonderlastenausgleich jährlich mit 22,5 Millionen Franken entschädigt, um unter anderem die erhöhten Ausgaben im Bereich Kultur zu bezahlen. Die Übernahme der Immobilien durch den Kanton St. Gallen stehen somit teilweise im Widerspruch zum neuen Finanzausgleichsgesetz.

Der SVP fehlen in der Frage um die Finanzierung von Konzert & Theater St. Gallen die Verhandlungen oder viel besser die Abschlüsse über die finanzielle Beteiligung der Nachbarkantone. Der neue Finanzausgleich zwischen den Kantonen würde St. Gallen berechtigen bei den Nachbarkantonen, insbesondere beim Kanton Thurgau und Appenzell Ausserrhoden, eine Summe von 4 Millionen einzufordern. Die SVP kann die Meinung der Regierung nicht teilen, dass der Abschluss einen entsprechenden Abkommens, durch das vorhanden sein eines neuen Finanzierungsgesetztes unterstützen wird.

Diese Vorlage kann ohne Konsequenzen abgelehnt werden. Kein Arbeitsplatz am Konzert & Theater St. Gallen geht verloren. Die Immobilien bleiben im Eigentum der Stadt St. Gallen. Der Kanton und die Stadt St. Gallen zahlen weiterhin die bisherigen Beiträge und diese werden aus den gleichen Töpfen wie in der Vergangenheit bezahlt. Dies bedeutet 7 Millionen pro Jahr oder 70 Millionen in 10 Jahren weniger aus dem allgemeinen Staatshaushalt als bei Annahme der Vorlage. Die Regierung hat dann die Möglichkeit, eine neue, reduzierte Vorlage mit einem besseren Finanzierungsschlüssel auszuarbeiten.

Sagen auch Sie zu einer übertriebenen staatlichen Kulturförderung N E I N!
 

St.Gallen / 16.09.2009 - 16:19:27
Exit mobile version