Nein zu den eidgenössischen Vorlagen
Herisau. Am Dienstag, 6. Mai, veranstaltete die Ausserrhoder CVP einen Informationsanlass bezüglich der Volksinitiativen vom 1. Juni.
Das schöne Frühjahrswetter hinterliess auch bei der Veranstaltung der Ausserrhoder CVP vom 6. Mai seine Spuren. Es kam eine kleine, aber sehr interessierte Gruppe zusammen, um sich von Ständerat Dr. Hans Altherr über die eidgenössischen Vorlagen vom 1. Juni informieren zu lassen.
Hans Altherr hatte keine Mühe, die Anwesenden von der Notwendigkeit zu überzeugen, die Volksinitiativen «Für demokratische Einbürgerungen» und «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda» abzulehnen.
Einstimmiges Nein zur EInbürgerungsinitiative
Der Jurist Hans Altherr zeigte auf anschauliche Art die Konsequenzen bei einer Annahme der Einbürgerungsinitiative auf. Einen Kernpunkt stelle die Forderung dar, die Gemeinde müsse endgültig entscheiden können. Dies bedeute einen Bruch mit unserem Rechtssystem. Die Befürworter schreckten zudem nicht vor fragwürdigen Argumenten zurück. Das einstimmige Nein der Anwesenden zur Einbürgerungsinitiative überraschte nach den überzeugenden Ausführungen nicht.
Den Lobbyisten ausgesetzt
Ähnlich zeigte sich das Bild bei der «Maulkorb-Initiative». Die von privater Seite lancierte Initiative «schiesse übers Ziel hinaus», meinte Hans Altherr. Eine Annahme hätte unter anderem zur Folge, dass wir voraussichtlich vermehrt Kampagnen von finanzstarken Parteien und Lobbyisten ausgesetzt wären. Die Initiative löste aber auf Bundesebene eine Diskussion aus, die im indirekten Gegenvorschlag des Parlamentes mündete, der eine vertretbare Lösung darstelle. Auch hier folgten die Anwesenden dem Referenten und lehnten die Initiative einstimmig ab.
Ausser Monismus keine grundlegende Neuerungen
Einen schwierigeren Stand hatte Hans Altherr beim Verfassungsartikel „Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung“. Dies nicht zuletzt wegen der in den letzten Wochen immer stärker gewordenen Ablehnungsfront. So sagten auch die Delegierten der CVP Schweiz klar Nein. Hans Altherr kann die teilweise massive Ablehnung nicht verstehen, denn der Verfassungsartikel bringe ausser dem Monismus keine grundlegenden Neuerungen. Mit der kritisierten Kann-Formulierung im neuen Artikel 117a wolle man einzig verhindern, dass der Eindruck entsteht, alle Pflegeleistungen würden voll übernommen.
Gesundheitsartikel abgelehnt
Weitere Punkte, wie das Vertragsverhältnis zwischen Ärzten und Krankenkassen oder die Qualitätsdefinition würden später auf Gesetzesstufe seriös beraten. Dann hätten die Kantone und andere Betroffene nochmals Gelegenheit, ihre Bedürfnisse einzubringen. Die engagierten Ausführungen konnten die Unsicherheiten bei den Anwesenden dennoch nicht zerstreuen. Sie lehnten den Gesundheitsartikel schliesslich mehrheitlich ab.
Walter Bach, CVP-Kantonsrat, informierte sodann noch über die Teilrevision des (kantonalen) Finanzausgleichsgesetzes. Die Anwesenden fassten dazu einstimmig die JA-Parole.



























