
Nein-Komitee ortet Verfahrensmängel
Das Ja zum Beitritt des Kantons zum Schulkonkordat HarmoS ist noch nicht rechtskräftig: Das kantonale Bürgerkomitee «Nein zum HarmoS-Konkordat» reicht - wie angedroht - eine Stimmrechtsbeschwerde ein.
Nach Ansicht der HarmoS-Gegner enthielt die Abstimmungsbroschüre irreführende Informationen. So widersprach der Sekretär des HarmoS-Nein-Komitees, Eduard Ith, an einer Medienkonferenz etwa einer Aussage des Kantonsrats-Präsidiums, HarmoS habe nichts mit dem GATS-Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) zu tun.
Die HarmoS-Gegner seien keine schlechten Verlierer, betonte Ith. «Es geht hier um den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit.» Über die Stimmrechtsbeschwerde muss die St. Galler Regierung entscheiden. Die weiteren Instanzen wären das Verwaltungsgericht und das Bundesgericht.
Das St. Galler Stimmvolk hatte den HarmoS-Beitritt am 30. November mit 70 842 zu 63 207 Stimmen gutgeheissen. Das gegnerische Komitee hatte mit seinem Referendum die Volksabstimmung erzwungen.
Grösstenteils umgesetzt
Wie auch immer die Stimmrechtsbeschwerde ausgeht – ändern wird sich kaum etwas. Das Obligatorium des Kindergartens, Blockzeiten, bedarfsgerechte Mittagstische und Englischunterricht ab der dritten Primarklasse, die HarmoS allesamt regelt, sind im Kanton St. Gallen grösstenteils schon umgesetzt.
Neben St. Gallen stimmte am 30. November auch der Kanton Zürich dem HamoS-Konkordat zu, während Graubünden und Thurgau Nein sagten, wie es schon der Kanton Luzern im September getan hatte. Ja gesagt haben nun acht Kantone (ZH, SG, SH, GL, VD, JU, NE, VS). HarmoS tritt erst in Kraft, wenn zehn Kantone zugestimmt haben.
Anfrage im Kantonsrat
Solange das Konkordat nicht in Kraft ist, gilt nach Ansicht der St. Galler HarmoS-Gegner noch das Schulkonkordat aus dem Jahr 1970. Dieses sieht die Einschulung mit sechs Jahren vor. [/t] Die neuen st. gallischen Regelungen – Kindergartenpflicht ab vier Jahren – stünden dazu im Widerspruch, erklärte SVP-Kantonsrätin und HarmoS-Gegnerin Marianne Steiner. Steiner hat dazu im Kantonsrat eine einfache Anfrage eingereicht.