Nach Vergewaltigung: 600 Personen überprüft
LU. Montag, 21. Dezember 2015. Im Juli 2015 wurde in Emmen eine Frau vergewaltigt und schwer verletzt. Der Täter konnte bisher nicht gefasst werden. Die Luzerner Polizei hat vom Unbekannten eine DNA gesichert. Die Staatsanwaltschaft Luzern bot Männer, welche einen Bezug zum Tatort haben, Signalementsmerkmale aufweisen oder sonst verdächtig sind, zu einem DNA-Test auf oder überprüfte sie. Drei Personen wurden vorübergehend festgenommen. Insgesamt konnten bisher rund 600 Personen überprüft werden. Die Ermittlungen laufen weiter.
Am 21. Juli 2015 wurde eine 26-jährige Frau auf dem Dammweg in Emmen von einem unbekannten Mann vom Velo gerissen und vergewaltigt. Dabei erlitt sie schwere Verletzungen. Ein rechtsmedizinisches Gutachten geht davon aus, dass sie sich die Querschnittslähmung beim Sturz vom Velo zugezogen hat.
Drei verdächtige Personen mussten vorübergehend festgenommen und befragt werden. Ihre DNA wurde zusammen mit derjenigen von 27 weiteren Personen überprüft. Die Strafuntersuchungsbehörden haben zudem über 200 Personen polizeilich kontrolliert. Da bei diesen bereits DNA-Material vorlag, mussten keine zusätzlichen Tests durchgeführt werden.
Die Sachbearbeiter der Luzerner Polizei haben zudem eine Liste von 372 Männern ausgearbeitet, welche unter anderem einen Tatortbezug (z.B. Wohnsitz im engeren Umkreis zum Tatort) und Ähnlichkeiten zum Täter-Signalement aufweisen. Eine Person war zwei Mal auf dieser Liste, weil sie mit unterschiedlichen Personalien verzeichnet war.
Daher wurden insgesamt 371 Betroffenen zum DNA-Test aufgeboten. Inzwischen konnten die Proben von 355 Personen ausgewertet werden. Die letzten Ergebnisse sind Ende letzte Woche eingetroffen.
Die Resultate von zwei Proben stehen noch aus. 14 Proben wurden bisher noch nicht erhoben, weil sich die Personen im Ausland oder in den Ferien befinden. Entsprechende Ermittlungen laufen.
Neben den üblichen Ermittlungsmassnahmen haben die Sachbearbeiter die bisherigen Informationen zum Vergewaltigungsfall auch mit einem Fallanalytiker (Profiler) besprochen. Die Inputs des Experten wurden in die laufenden Ermittlungen integriert.
Aus taktischen Gründen können die Behörden zu den diversen laufenden Ermittlungen keine Detailangaben machen. Damit will man verhindern, dass der Täter vorinformiert ist.



























