Nach Schussverletzung: Strafverfahren eingeleitet
ZH. Montag, 19. Oktober 2015. Im Zusammenhang mit der Schussverletzung, welche ein 16-Jähriger Besucher am Dienstagabend, 13. Oktober 2015, in einem Einfamilienhaus im Bezirk Pfäffikon erlitt, hat die Jugendanwaltschaft See / Oberland gegen zwei Schweizer im Alter von 16 und 17 Jahren ein Strafverfahren eröffnet. Die beiden Jugendlichen, unter ihnen derjenige, welcher den Schuss abgab, wurden in Untersuchungshaft genommen, befinden sich aber inzwischen wieder auf freiem Fuss.
Infolge der Schussabgabe aus einer Pistole wurde der 16-Jährige am Hals getroffen und schwer verletzt. Er befindet sich nicht mehr in unmittelbarer Lebensgefahr, bedarf aber weiterhin der Spitalpflege.
Über die weiteren gesundheitlichen Auswirkungen der Schussverletzung können zum heutigen Zeitpunkt noch keine gesicherten Angaben gemacht werden.
Der Hergang der Schussabgabe und die Frage nach dem strafrechtlich vorwerfbaren Verhalten des Jugendlichen, welcher den Schuss abgab, sind Gegenstand der laufenden Untersuchung.



























