Mutmassliches Diebesgut in Geheimfach
Basel/BS. Schweizer Grenzwächter haben am Freitagabend (21. Februar 2014) einen Personenwagen angehalten. Dabei wurde beim Lenker ein gefälschter Führerschein sichergestellt. Bei der Zollkontrolle entdeckten die Grenzwächter in einem Geheimfach Dutzende von neuwertigen Schuhen, Kleidern und Markenparfums sowie Unterhaltungselektronik.
Die drei Fahrzeuginsassen, zwei Männer und eine Frau, haben Asyl in Frankreich bzw. in Deutschland – sie hielten sich rechtswidrig in der Schweiz auf.
Basel: Einer Patrouille des Grenzwachtkorps ist in der Nacht von Freitag (21.2.2014) auf Samstag (22.2.2014) ein Fahrzeug mit ausländischen Kontrollschildern aufgefallen. Das Fahrzeug war dabei, die Schweiz in Richtung Frankreich zu verlassen, als es in der Nähe des Grenzübergangs Basel-Burgfelden gestoppt wurde.
Fahrer mit gefälschtem Führerschein
Als die Schweizer Grenzwächter den Lenker und die zwei Insassen, eine Frau und einen Mann, überprüften, stellten sie fest, dass sich bei den drei Personen – um einen Mongolen respektive um einen Chinesen und eine Chinesin mit Asylstatus in Deutschland bzw. Frankreich handelte. Beim Lenker, einem 26-jährigen Mann, wurde ein russischer Führerschein entdeckt. Die Überprüfung durch das Grenzwachtkorps ergab, dass dieser gefälscht war. Weiter hielten sich alle drei Personen illegal in der Schweiz auf.
Im Geheimfach mutmassliches Diebesgut
Bei der Durchsuchung des Autos stiessen die Fahrzeugspezialisten des Grenzwachtkorps auf eine speziell eingebaute Trennwand im Bereich des Kofferraums. Als die Wand entfernt wurde, entdeckten die Grenzwächter über zwei Dutzend Markenparfüms in Originalverpackungen sowie mehrere Gegenstände an Unterhaltungselektronik – ebenfalls in Originalverpackungen. In verschiedenen Reistaschen lagen über zwei Dutzend Paar fabrikneue Herren-und Damenschuhe sowie diverse T-Shirts. Insgesamt stellten die Grenzwächter neuwertige Waren im Wert von mehreren tausend Franken sicher.
Aufgrund des dringenden Verdachts auf Diebesgut wurden die drei Personen mit den entdeckten Gegenständen der Kantonspolizei Basel-Stadt übergeben. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat gegen alle die Festnahme verfügt.