• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Mottbrand infolge überhitztem Kachelofen

Teufen. In einem als Ferienhaus benutztem Bauernhaus in Teufen, Jägerei, entstand in der Nacht von Freitag auf Samstag ein Mottbrand.

Die Ursache war ein massiv überhitzter Kachelofen. Es entstand höherer Sachschaden.

Am Freitag 11. Januar 2008, bezogen in Teufen, Jägerei, zwei Personen ein als Ferienhaus dienendes Bauernhaus. Dabei heizten sie längere Zeit den Kachelofen ein. Danach begaben sie sich nach St. Gallen.

Bei Ihrer Heimkehr kurz nach 1 Uhr stellten sie beim Betreten des Hauses im oberen Stockwerk starke Rauchentwicklung fest. Der Fussboden mottete im Bereich des Kamin und Rauch drang aus der Kaminwand.

Die rasch am Ort eintreffende Feuerwehr von Teufen brachte den Mottbrand rasch unter Kontrolle. Zur Brandbekämpfung musste eine Wand aufgesägt werden. Die Brandursache liegt am massiv überhitzten Kachelofen.

Dieser wurde nicht fachgerecht beheizt, was zum Brandschaden geführt hat. Der Kachelofen wurde beschädigt und muss neu gesetzt werden. Es entstand ein Sachschaden von mehreren zehntausend Franken.

Wichtiger Hinweis
Personen welche keine Erfahrung mit dem Beheizen von Holzöfen, insbesondere Kachelöfen haben, sollten vorgängig durch eine erfahrene Person genau instruiert werden.

Ein Kachelofen darf nur mit einer Befüllung Holz beschickt werden. Nach dem Abbrand dauert es je nach Bauart des Ofens bis zu zwei Stunden, bis die volle Wärmeentwicklung erfolgen kann.

Erst nach dem Abkühlen des Ofens darf dieser neu befeuert werden. Wird ständig Holz nachgelegt, so entsteht nach ein bis zwei Stunden eine massive Überhitzung des Ofens, was zum Totalschaden bis zum Brandausbruch führen kann.

Ein mehrere Tage unbenützter Kachelofen kann mit der normalen Holzmenge (1 Büscheli) bestückt werden. Ist er am Vortag beheizt worden, so genügt meistens die halbe Menge Holz, um den selben Heizeffekt zu erzielen.

Ein Kachelofen ist ein Wärmespeicher mit welchem ein bis zwei Räume beheizt werden können, jedoch nicht das ganze Haus.

Häuser, welche über Kachel- und andere Holzöfen verfügen, und diese von verschiedenen des Heizens unkundigen Personen benützt werden, sollten bei den Heizstellen klare Gebrauchsanweisungen angeschlagen haben, ansonsten nicht ohne eingehende Instruktionen eingeheizt werden darf.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 13.01.2008 - 13:57:00