Motion beim Grossen Rat abgeblitzt
Weinfelden. Der Grosse Rat hat eine Motion abgelehnt, die andere Berechnungsgrundlagen bei der Verbillligung der Krankenkassenprämien fordert.
Der Anspruch auf Verbilligung der Krankenkassenprämien wird im Thurgau auch weiterhin auf Grund der einfachen Staatssteuer berechnet. Der Grosse Rat hat am Mittwoch eine Motion abgelehnt, die andere Berechnungsgrundlagen forderte.
Der Rat folgte damit dem Antrag der Regierung, die Motion nicht erheblich zu erklären. Die Ablehnung erfolgte mit 83 zu 24 Stimmen. Unterstützt wurde die Motion von der FDP und den Grünen. SVP, CVP/GLP, EVP/EDU und SP lehnten sie ab.
Der FDP- Kantonsrat forderte in seiner Motion, die Berechnungsgrundlagen für die Auszahlung der individuellen Prämienverbilligung zu ändern. Die heutige Praxis, bei er die Zahlung auf Grund der definitiven Steuerveranlagung erfolgt, sei unbefriedigend.
Vier zusätzliche Kriterien
Zur Berechnung der tatsächlichen wirtschaflichen Leistungsfähigkeit der Bezügerinnen und Bezüger sollten Beiträge an die gebundene Vorsorge nach Säule 3a einzbezogen werden. Zudem sollten zusätzliche Einzahlungen an die berufliche Vorsorge, Liegenschaftsunterhalt und steuerbares Vermögen berücksichtigt werden.
Die Regierung wollte davon nichts wissen: Ein System, in dem jede Art von Steueroptimierung ausgeschlossen werde, sei zu aufwendig. Es erfordere würde 50 000 «Schattenveranlagungen» erfolgen, also Veranlagungen, die von der Steuerveranlagung abweichen.
Das heutige System sei dagegen ausgesprochen bürgerfreundlich: Es sei einfach nachzuvollziehen und die Verbilligungen könnten zügig ausgezahlt werden.
Zu hoher Aufwand
Damit mochte sich die FDP am Mittwoch nicht abfinden. In Zeiten elektronischer Steuerveranlagungen sei eine zusätzliche Veranlagung nicht sehr aufwendig. Dieser Aufwand sei für eine gerechtere Auszahlung der Verbilligungen zu leisten, erklärte auch die GP-Sprecherin.
Dagegen betonten die Gegner der Motion, wenn man schon die Mogel-Möglichkeiten abschaffen wolle, müsste man auch weitere Möglichkeiten einbeziehen. Dann aber werde der Aufwand sehr hoch.
Um Prämienverbilligungen zu bekommen, dürfen Steuerpflichtige im Thurgau nur zwischen 400 (volle Verbilligung) und 800 (halbe Verbilligung) Franken einfache Staatssteuer bezahlen müssen.