Modernes Strassengesetz soll Wirrwarr vereinheitlichen
Herisau/AR. Die Strassengesetzgebung in den Ausserrhoder Gemeinden wird vereinheitlicht: Der Kantonsrat stimmte heute einem neuen Strassengesetz, das eine Harmonisierung bringt, einstimmig zu.
Das kantonale Strassengesetz stammt auf dem Jahr 1972: Hier sind Anpassungen bei den Verfahrensvorschriften, Zuständigkeiten, Planauflageverfahren, Rechtsschutz, Gesetzesvollzug und bei der Benützung der Strassen nötig.
Auf Gemeindeebene besteht eine heterogene Strassengesetzgebung: Elf Gemeinden haben zeitgemässe Strassenreglemente, sieben Gemeinden haben ältere Reglemente, zwei Gemeinden kennen gar keine
Regelung.
Kein eigenes Strassennetz
In Ausserrhoden sind oft Flurgenossenschaften für die Erschliessung neuer Baugebiete zuständig und nicht die Gemeinden. Bühler beispielsweise hat kein gemeindeeigenes Strassennetz.
Das neue Strassengesetz wird für den Kanton und die Gemeinden gültig sein, wie in den Kantonen St.Gallen und Appenzell Innerrhoden. Das bringt nach Auffassung der Regierung Vorteile, vor allem für Gemeinden mit veralteten Reglementen. Nachteile sind Eingriffe in die Gemeindeautonomie zu Gunsten einer kantonalen Harmonisierung.
Das neue Strassengesetz enthält Anpassungen und Änderungen auf nationaler und kantonaler Ebene und ein einheitliches Strassenrecht auf kommunaler Ebene. Vorgesehen sind Strassenklassen, unabhängig von Eigentumsverhältnissen. Die Gemeinden müssen die öffentlichen Strassen nach funktionellen Kriterien einteilen.
Neu wird der Kanton für die Erstellung der Strassenbeleuchtung zuständig sein. Unverändert bleibt die Mischfinanzierung der Kantonsstrassen: Die Gemeinden beteiligen sich weiterhin an den Baukosten. Damit könne überhöhten Begehrlichkeiten entgegengewirkt werden, argumentierte die Regierung.
Neu wird der Kanton für die Erstellung der Strassenbeleuchtung zuständig sein. Die Mischfinanzierung der Kantonsstrassen bleibt unverändert: Die Gemeinden beteiligen sich weiterhin an den Baukosten. Damit könne überhöhten Begehrlichkeiten entgegengewirkt werden, argumentierte die Regierung.
Vergabekompetenz wird geprüft
Alle Fraktionen waren für das neue Gesetz. Einzig die Parteiunabhängigen störten sich an der Vergabekompetenz der kantonalen Tiefbaukommission, in der auch Mitglieder des Kantonsrats sitzen sollen. Die Vermischung von Aufsicht und Operativfunktion für Legislativmitglieder habe sich bereits beim Debakel mit der untergegangenen Kantonalbank nachteilig ausgewirkt, wurde gewarnt.
Die vorberatende Kommission wollte Kantonsräte und Richter explizit ausschliessen. Landammann Jakob Brunnschweiler fand es falsch, nur für eine Kommission eine Sonderregelung zu treffen. Vergaben würden richterlich kontrolliert. Schliesslich wurde der Antrag „auf Zeit“ zurückgezogen. Die Regierung wird die Frage bis zur zweiten Lesung prüfen.
Gemeinden sollten laut der vorberatenden Kommission die Erträge aus den Parkgebühren auch für die Förderung des öffentlichen Verkehrs verwenden dürfen. Der Rat entschied sich für die Variante der Regierung: Die Gebühren sind zweckgebunden nur für den ruhenden Verkehr.
Keine Erschliessungspflicht
Die SVP wollte eine Entscheidungskompetenz des Kantonsrats beim Strassenbau- und Investitionsprogramm und keine simple Kenntnisnahme. Die Begründung: Es könnte ja ein Baudirektor „Schwellen“ oder „Klötze“ in die Strassen bauen wollen. Da müsse das Parlament Nein sagen können. Dies lehnte der Rat rundweg ab.
Auch eine Berücksichtigung der Lichtverschmutzung bei der Strassenbeleuchtung lehnte der Rat ab. Angenommen wurde ein Antrag, wonach die Gemeinden die Kosten für den Grundbucheintrag nicht übernehmen müssen. Ebenso Zustimmung fand ein Antrag der Kommission, die Erschliessungspflicht der Gemeinden zu streichen.



























