Mitteilungen des Gemeinderats Trogen
Trogen/AR. Mit Roland Plüss tritt per Ende Mai 2010 ein zweites Mitglied aus dem Gemeinderat Trogen zurück.
Roland Plüss ist das amtsälteste Mitglied des Gemeinderates. Er wurde 2004 gewählt und ist seither als Vizepräsident der Techn. Baukommission für die Ressorts Versorgung und Entsorgung sowie für die Feuer- und Schadenwehr verantwortlich.
Bereits im September 2009 hatte auch Gemeinderätin und Schulkomissionspräsidentin Nora Olibet ihren Rücktritt angekündigt.
Schulhaus Vordorf bleibt im Eigentum der Gemeinde
Nach der Durchführung eines Ideenwettbewerbes über die künftige Nutzung des ehemaligen Schulhauses Vordorf hat sich der Gemeinderat dafür entschieden, die Liegenschaft nicht zu verkaufen sondern zu vermieten.
Im Februar 2009 hat der Gemeinderat die Arbeitsgruppe «Schulhaus Vordorf» eingesetzt. Die Arbeitsgruppe unter der Leitung von Gemeinderat Jens Weber hatte den Auftrag, Ideen für künftige Nutzungsmöglichkeiten des derzeit leer stehenden Schulhauses Vordorf zu prüfen.
Im Mai 2009 wurde die Öffentlichkeit zu einem Ideenwettbewerb eingeladen. Es sind daraufhin elf Eingaben eingereicht worden. Sie reichten vom Verkauf der Liegenschaft für Wohnzwecke über Vermietung an kulturelle Gruppierungen und Vereine bis zur Nutzung für Gewerbezwecke oder als Schulraum.
Die Arbeitsgruppe hat eine Gewichtung und Beurteilung der Ideen vorgenommen und fünf Vorschläge in verschiedenen Gesprächen näher geprüft.
Aufgrund der Auswertung des Ideenwettbewerbes und des Schlussberichtes der Arbeitsgruppe hat der Gemeinderat nun im Grundsatz beschlossen, das ehemalige Schulhaus weder zu verkaufen noch im Baurechtsverhältnis abzugeben. Im Vordergrund steht die Vermietung des Gebäudes, wobei ein Teil des Gebäudes (insbesondere die Turnhalle) weiterhin für Zwecke der Gemeinde und Vereine genutzt werden soll. Offen ist zurzeit noch, wer den verbleibenden Teil des Schulhauses vermietet. Neben der Vermietung durch die Bauverwaltung wäre auch eine Trägerschaft möglich, die von der Gemeinde die Räume mieten und ihrerseits selber an Kulturschaffende, Gewerbetreibende etc. weitervermieten könnte.
Als nächstes werden nun Gespräche mit jenen Personen und Gruppierungen geführt, die sich im Ideenwettbewerb für eine solche Nutzungsvariante ausgesprochen haben.
Schulbus
Das Strassenverkehrsamt Appenzell A.Rh. hat die Gemeinde Mitte November darüber informiert, dass der Schulbus nach der Prüfung der Fahrzeugdaten aus versicherungstechnischen Gründen bis zur Klärung der Sachlage nur noch 16 statt wie bisher 23 Kinder transportieren kann.
Diese unerwartete Mitteilung erstaunt die Gemeinde sehr, wurden doch beim Kauf alle Informationen zum Betrieb des neuen Schulbusses sorgfältig eingeholt. Im Alltag ist von dieser befristeten Regelung nur eine Fahrt betroffen: Der Schulbus kann auf der Linie Bach, wenn auch Oberstufenschülerinnen und -schüler den Bus benützen, am Morgen nicht mehr genügend Plätze anbieten. Um doppelte Fahrten zu vermeiden, wurden die Oberstufen- und Kantonsschüler/innen aus dem Gebiet Bach deshalb gebeten, am Morgen ab sofort das Postauto anstelle des Schulbusses zu benützen. Um den Oberstufenschüler/innen der Linie Bach während der Übergangszeit trotzdem eine unentgeltliche Fahrt zu ermöglichen, hat die Gemeinde beschlossen, Mehrfahrtenkarten für das Postauto abzugeben. Alle Eltern, deren Kinder den Schulbus benützen, wurden über diese kurzfristig notwendig gewordenen Massnahmen informiert.
Bis auf weiteres ist es auch möglich, dass es Engpässe geben kann, wenn «Nicht-Schubi-Kinder» den Schulbus für Besuche bei Kolleginnen und Kollegen der Schulbusgebiete nützen möchten. Auf der Linie Bach kann dieses praktische Zusatzangebot während der Übergangszeit nicht weitergeführt werden.
Erneuerung der Steuerung in der Wasseraufbereitungsanlage
2010 wird die Steuerung Wasseraufbereitungsanlage Trogen-Speicher erneuert. Damit verbunden sind Zusatzinvestitionen in den Reservoirs. Total beträgt der Kostenanteil von Trogen rund 230’000 Franken. Dieser Kredit ist grösstenteils im Investitionsbudget enthalten.
Die Investitionen waren schon seit längerem geplant, wurden aber infolge notwendiger Zusatzabklärungen aufgeschoben. Aufgrund der detaillierteren Kostenberechnungen ist nun noch ein Nachtragskredit von 40’000 Franken notwendig. Weitere 75’000 Franken für den Endausbau der Anlage und die Ozonisierung sind im Investitionsplan 2012 enthalten.
Mit der Sanierung der Wasseraufbereitung steigt die Verschuldung der Wasserrechnung auf rund 1,5 Mio. Franken, die über die Wassergebühren amortisiert werden muss. Um diese Schuldenlast kontinuierlich abbauen zu können, muss deshalb die Finanzierung überprüft werden. Die zuständige Techn. Baukommission ist beauftragt worden, die finanzielle Lage der Wasserrechnung zu überprüfen und bis Mitte 2010 mögliche Massnahmen vorzuschlagen.
Mehrkosten für die Anschaffung eines Pneuladers
Für die bereits bewilligte Anschaffung eines Pneuladers für den Betrieb der Holzschnitzel-Lagerhalle Steineggwald ist ein Nachtragskredit von 10’000 Franken notwendig.
Im August 2000 hat der Gemeinderat der Anschaffung eines Pneuladers für den Betrieb der Holzschnitzel-Lagerhalle Steineggwald von 60’000 Franken als Kostendach zugestimmt und für den Gemeindeanteil von 19’300 Franken einen entsprechenden Nachtragskredit zulasten der Investitionsrechnung Holzschnitzel-Lagerhalle erteilt.
Die Betriebskommission Holzschnitzel-Lagerhalle musste anschliessend leider feststellen, dass das seinerzeit ins Auge gefasste Occasionsfahrzeug in der Zwischenzeit bereits verkauft war. Rückblickend gesehen wäre es ein «Schnäppchen» gewesen, seither waren keine Occasionsfahrzeuge in gleicher Grösse zu diesem Preis mehr erhältlich.
Adäquate Fahrzeuge kosten auf dem heutigen Occasionsmarkt ca. 90’000 Franken. Die Mehrkosten betragen somit 30’000 Franken, was für die Gemeinde einen vertraglichen Anteil von rund 10’000 Franken bedeutet. Um einen effizienten Betrieb der regionalen Holzschnitzel-Lagerhalle ermöglichen zu können, ist dieser Nachtragskredit unumgänglich.
Kirchenglocken-Verfahren definitiv abgeschlossen
Mit dem Abschreibungsbeschluss des Kantonsgericht Appenzell A.Rh. sind sämtliche Verfahren in der langjährigen Auseinandersetzung rund um die Kirchenglocken abgeschlossen.
Die IG Stiller hatte 2004 ein zivilrechtliches und ein öffentlich-rechtliches Verfahren betr. Einschränkung des Glockengeläutes eingeleitet. Während der Dauer des öffentlich-rechtlichen Verfahrens war die zivilrechtliche Klage beim Kantonsgericht sistiert.
Aufgrund eines Verwaltungsgerichtsentscheides und nach vorgenommenen Lärmmessungen wurde der Kirchturm inzwschen verkleidet, was zu einer Reduktion des Schallpegels geführt hat. In der Folge hat die IG Stiller die Klage beim Kantonsgericht zurückgezogen, sodass nun beide Verfahren abgeschlossen sind.
Altersheimleiterin reduziert Arbeitspensum
Altersheimleiterin Katrin Signer arbeitet ab 1. Januar 2010 auf eigenen Wunsch nur noch im 80 %-Pensum.
Katrin Signer leitet das Altersheim Boden seit September 2008 und hat sich sehr gut eingearbeitet. Durch personelle und organistorische Massnahmen hat sich unter ihrer Leitung eine Organisation des Heimbetriebes entwickelt, die Katrin Signer die Reduktion ihres Arbeitspensums von 100 auf 80 % erlaubt. Die Gemeinderäte Speicher und Trogen haben den neuen Anstellungsbedingungen zugestimmt.



























