Mitteilungen aus dem Gemeinderat Speicher

Speicher/AR. Der Gemeinderat unterbreitet den Stimmberechtigen am 29. November 2009 das Buget 2010

Erläuterungen zum Budget 2010

Trotz erschwerten Rahmenbedingungen kann der Gemeinderat ein ausgeglichenes Budget mit einem unveränderten Steuerfuss von 3.7 Einheiten unterbreiten. In der laufenden Rechnung wird mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 57’200.– gerechnet, die Investitionsrechnung wird voraussichtlich mit einem Ausgabenüberschuss von Fr. 4’934’000.– abschliessen.

1.  Rahmenbedingungen

 Aus folgenden Gründen musste das Budget 2010 unter erschwerten  Rahmenbedingungen erstellt werden:

* Die aktuell schwierige Wirtschaftslage wird sich verzögert im nächsten Jahr auf die Steuereinnahmen auswirken. Während über Jahre mit höheren Steuereinnahmen von natürlichen Personen gerechnet werden konnte, ist im kommenden Rechnungsjahr von Mindereinnahmen auszugehen. In welchem Umfang dies eintreffen wird, ist relativ schwierig abzuschätzen. Es ist aber davon auszugehen, dass die Lohnentwicklung stagniert, gegebenenfalls der Beschäftigungsgrad sinkt und sich dies letztlich auf den Steuerertrag auswirken wird. Aus diesen Gründen werden die Steuererträge von natürlichen Personen gegenüber dem Vorjahr um 2% reduziert.

* Auf das Jahr 2010 wird die kantonale Steuergesetzrevision rechnungswirksam. Für Speicher muss mit Steuerausfällen von über
 Fr. 700’000.- gerechnet werden. Zum Teil können diese mit dem Wegfall der  Kosten für die Prämieverbilligung in der Krankenversicherung, die neu  vollständig durch Bund und Kanton getragen werden, kompensiert werden.

* Die kantonalen schulrechtlichen Erlasse, die seit Sommer 2009 in Kraft sind, führen im Schulbereich trotz sinkender Schülerzahlen zu Mehrkosten.

2. Laufende Rechnung 2010

 In Anbetracht der unsicheren wirtschaftlichen Situation und der  Mindereinnahmen wegen der Steuergesetzrevision, wird der Steuerertrag   natürlicher Personen um Fr. 240’000.– (2% weniger als im Voranschlag 2009)  auf Fr. 11’760’000.– reduziert. Bei den Nebensteuern werden aufgrund der  regen Bautätigkeit  die Handänderungssteuern um Fr. 150’000.– höher  budgetiert. Der Steuerertrag juristischer Personen wurde trotz Finanzkrise  gleich wie für das Budgetjahr 2009 veranschlagt, da diese Steuereinnahmen  für Speicher nicht von relevanter Grösse sind. Die angespannte  wirtschaftliche Situation hat den Gemeinderat auch veranlasst, im  kommenden Jahr für die Gemeindeangestellten keine generelle  Lohnerhöhung und keinen Teuerungsausgleich auszurichten und übernimmt  damit die Vorgaben, die der Kanton für die kantonalen Angestellten  vorgesehen hat.

Mit der Steuerrevision 2010 entfällt der Gemeindebeitrag für die individuelle  Prämienverbilligung. Der Kanton übernimmt die Kosten von rund
Fr. 560’000.–. Somit kann ein Teil der Steuerausfälle, die durch die Steuerrevision verursacht werden, kompensiert werden.

 Im Weiteren muss festgestellt werden, dass der Beitrag zum kantonalen  Finanzausgleich ständig steigt. Gegenüber dem Vorjahr hat die relative  Steuerkraft in Speicher um 4% zugenommen und der Härteausgleich entfällt.  Das hat zur Folge, dass gegenüber dem Vorjahr 34% mehr an den kantonalen Finanzausgleich zu zahlen ist, insgesamt Fr. 340’000.–.

 Nachdem in den vergangenen Jahren dank Besserabschlüssen und der  Verteilung der Nationalbankgoldgelder weit höhere Abschreibungen gemacht  werden konnten, hat der Gemeinderat beschlossen, im kommenden  Budgetjahr die Abschreibungsquote auf 6.5% zu reduzieren. Die Vorgaben  des Finanzhaushaltgesetzes werden eingehalten und die laufende Rechnung  kann ausgeglichen gestaltet werden. Zudem haben alle Ressorts einen klaren  Sparauftrag erhalten.

 Durch den Wegfall  kantonaler Beiträge und der Integration des Grundkurses  in die Volksschule ist der Beitrag an die Musikschule Mittelland  überproportional gestiegen. Zugleich hat auch die Zahl der Musikschülerinnen  und -schüler unserer Gemeinde zugenommen. Trotz grossen  Sparanstrengungen seitens der Musikschule sind die Mehrkosten  nachgewiesen. 

 Im Bereich Altersbetreuung können zwei gegenteilige Entwicklungen  festgestellt werden. Während der Betriebskostenanteil an das Altersheim  Boden um die Hälfte reduziert werden konnte, ist der Bedarf an Spitex- Leistungen markant gestiegen und es muss mit einer Verdoppelung des  Gemeindebeitrages gerechnet werden. 

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die laufende  Rechnung 2010 bei Erträgen von Fr. 19’660’400.– und Aufwendungen  von Fr. 19’603’200.– einen Ertragsüberschuss von Fr. 57’200.–  vorsieht. Der Gemeinderat ist erfreut, eine leicht positiv abschliessende Rechnung präsentieren zu können.

3.  Investitionsrechnung 2010

Die Investitionsrechnung sieht Bruttoausgaben von Fr. 5’014’000.– vor. Die  wesentliche Ausgabe mit Fr. 3’700’000.– betrifft die Sanierung und Erweiterung des Zentralschulhauses. Die andern gewichtigen Investitionen betreffen die  Wasserversorgung, insbesondere die Erneuerung der Aufbereitungsanlage in Trogen und diverse Sanierungen des Leitungsnetzes.
 Wie bereits angekündigt, hat der Gemeinderat beschlossen, die Sanierung der  Kohlhaldenstrasse zurückzustellen. Es hat sich nach umfangreichen  Planungsarbeiten gezeigt, dass eine Gesamtsanierung, die den  Hochwasserschutz, die Werkleitungserneuerung sowie die Strassensanierung  umfasst, ausserordentlich aufwändig ist und die ursprünglich angenommenen  Kosten bei weitem übertrifft. Im Rahmen der Finanzplanung hat der Rat  entschieden, die Sanierung zu einem späteren Zeitpunkt zu realisieren. Mit  einer Belagsinstandstellung, dem Rückbau der bestehenden Schwellen und  einigen verkehrsberuhigenden Massnahmen soll die Zeit bis zur  Gesamtsanierung überbrückt werden.

Nach Abzug von Subventionen sowie den Abschreibungen (6.5%) von
Fr. 980’000.– verbleibt ein Nettoinvestitionsvolumen von Fr. 3’954’000.–

4. Gesamtrechnung 2010

 Das Budget 2010 ergibt somit folgendes Gesamtbild:

 Ergebnis laufende Rechnung Einnahmenüberschuss Fr. 57’200.–

 Investitionsrechnung  Ausgabenüberschuss Fr.  3’954’000.–
          ____________
 
 Gesamtrechnung 2010  Ausgabenüberschuss Fr.  3’896’800.–
          ____________

5.  Finanzplan 2011 – 2013  

 Wie bereits eingangs erwähnt, ist es zum jetzigen Zeitpunkt ausserordentlich  schwierig, eine seriöse Finanzplanung über die nächsten drei Jahre zu  erstellen. Experten streiten sich, wann und in welchem Ausmass sich die  Wirtschaft erholt. Wie sich letztlich die Rezession auf die  Arbeitsmarktsituation und damit auf die  Steuererträge auswirkt, ist nicht  einfach abzuschätzen. Die kantonalen Annahmen gehen davon aus, dass  bereits im Jahre 2011 die Steuererträge wieder um 1.5% zunehmen  werden. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine vorsichtige  Finanzplanung gefordert sein wird.  

 Der Finanzplan wurde unter diesen Gesichtspunkten für die weiteren drei  Jahre nachgeführt und bereinigt. Er soll aufzeigen, wo der Gemeinderat  Prioritäten setzt und wie sich die Finanzlage der Gemeinde voraussichtlich in  den nächsten Jahren präsentiert. In den letzten Jahren wurden im Hoch- wie  im Tiefbau grosse Investitionen getätigt. Die Sanierung und Erweiterung der  Schulanlage Zentral wird uns in nächster Zeit finanziell belasten. Es ist daher  vernünftig, kurzfristig keine weiteren grossen Investitionen zu tätigen.

Zugleich ist festzustellen, dass die Bautätigkeit zugenommen hat und sich  dies letztlich  auch auf die Steuererträge auswirkt. Speicher will mit einem  moderaten Bevölkerungswachstum für unsere Einwohnerinnen und Einwohner sowie für Neuzuzüger ein attraktiver Wohn- und Arbeitsort bleiben. Dazu gehören eine zeitgemässe Infrastruktur und ein den heutigen Bedürfnissen  angepasster Service public.

 Bei den Steuererträgen natürlicher Personen wie auch bei den Nebensteuern  geht der Gemeinderat auf Grund der jetzigen Ausgangslage in den nächsten  Jahren von minimen Steuermehreinnahmen aus. Auch auf der Ausgabenseite  wird eine überlegte Budgetierung zwingend sein.

 Nach wie vor kann Speicher den zweittiefsten Steuerfuss in Appenzell  Ausserrhoden erheben. Auch dies soll mithelfen, das Steuersubstrat in den  nächsten Jahren wachsen zu lassen. Speicher wird somit weiterhin steuerlich  attraktiv bleiben.

Obere Schwendi soll Landwirtschaftszone werden (siehe Bild)

Am 29. November 2009 wird ebenfalls an der Urne über die Zuweisung des Gebiets Obere Schwendi zur Landwirtschaftszone entschieden. Der Gemeinderat Speicher hat das Abstimmungsedikt an der letzten Sitzung verabschiedet. Dieses wird in den nächsten Tagen mit den Stimmunterlagen versandt. Am Montag, 9. November 2009, findet eine öffentliche Orientierungsversammlung statt.

Zurzeit ist die Obere Schwendi noch als weisser Fleck in der Speicherer Zonenplanung dem «übrigen Gemeindegebiet» zugeteilt. Erst wenn die Situation rund um die Obere Schwendi geklärt ist, können weitere Zonenplanänderungen angegangen werden. Dies weil die Zonenzuteilung des Gebiets Obere Schwendi auch Einfluss auf andere geplante Zonenplanänderungen auf Gemeindegebiet hat. Der Gemeinderat Speicher ist überzeugt, dass eine Zuteilung zur Landwirtschaftszone mit grösster Wahrscheinlichkeit keine Entschädigungszahlung an den Grundeigentümer auslösen wird, weil die fragliche Parzelle noch nie als Bauland im Sinne des Raumplanungsgesetzes ausgeschieden war.

Warum Landwirtschaftszone?

Im Abstimmungsedikt hält der Gemeinderat Speicher mit Nachdruck fest, dass die Obere Schwendi sich ausgesprochen gut für eine landwirtschaftliche Nutzung eignet, ist sie doch flach und gut besonnt. Für den Gemeinderat ist auch wichtig, dass in der Speicherschwendi die ursprüngliche Landschaft erhalten und dem Erholungsraum Sorge getragen wird. Die Obere Schwendi ist ein landschaftlich empfindliches Gebiet weil sie von weitherum einsehbar ist. Der Gemeinderat führt auch siedlungspolitische Gründe für die Zuteilung zur Landwirtschaftszone an: Die zentralörtlichen Leistungen des Dorfes und der Speicherschwendi (Einkaufen, Gewerbe, Schule, Sportanlagen) sind weit von der Oberen Schwendi entfernt und zudem ist eine sinnvolle Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr nicht gewährleistet. Weil das Gebiet noch nicht mehrheitlich überbaut ist, drängt sich nach Meinung des Gemeinderats auch aus diesem Grund keine Zuweisung zur Bauzone auf. Der  Gemeinderat Speicher hat im Übrigen schon früher darauf hingewiesen, dass die Stimmberechtigten an der Urne schon zweimal deutlich gemacht haben, dass die Obere Schwendi nicht überbaut werden und Landwirtschaftsgebiet bleiben soll.

Eine lange Vorgeschichte

Die wechselhafte Geschichte des Grundstücks Obere Schwendi zieht sich seit einem Vierteljahrhundert dahin. Der heutige Besitzer erwarb im Jahre 1983 zwei Drittel der 38 000 Quadratmeter grossen Parzelle als Bauland und reichte ein Baugesuch ein. Der Überbauung erwuchs Opposition und mit einer Volksinitiative wurde erfolgreich die Zuteilung der Oberen Schwendi zum «übrigen Gemeindegebiet» verlangt. Die vom Gemeinderat daraufhin vorgenommene Umzonung fand 1990 an der Urne eine klare Mehrheit und wurde vom Regierungsrat genehmigt. Dagegen opponierte der Bodenbesitzer beim Bundesgericht und hatte Erfolg. Das oberste Gericht rügte, dass die Abstimmungsfrage den Eindruck habe entstehen lassen, die Auszonung werde nur angenommen, wenn keine Entschädigung zu bezahlen sei; eine solche Abstimmungsfrage sei nicht zulässig. Der Gemeinderat erarbeitete dann 1993 einen Teilzonenplan, der als Kompromiss je eine Hälfte des umstrittenen Grundstücks der Bauzone bzw. der Landwirtschaftszone zuordnete. Dieser Kompromissvorschlag fand im Regierungsrat keine Zustimmung und er beschied der Gemeinde, das Grundstück sei vollumfänglich als Landwirtschaftszone auszuscheiden. Das war im Jahre 1994 und seither ist ein Hin und Her im Gange in das neben dem Grundstückbesitzer und der Gemeinde Speicher auch der Ausserrhoder Regierungsrat und das Verwaltungsgericht involviert sind. Nachdem der Regierungsrat das Rekursverfahren im Jahre 2000 sistierte, verlangte die Gemeinde Speicher 2007 eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Die Ausserrhoder Regierung lehnte dies ab, weil zuerst auf Grund des geänderten Baugesetzes eine Volksabstimmung über die definitive Zoneneinteilung der Oberen Schwendi erfolgen müsse.

Am Montag, 09. November 2009, um 20.00 Uhr, besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen der Volksversammlung über das Budget 2010 sowie über die Abstimmung Zonenplan Obere Schwendi, im Buchensaal ausführlich infomieren zu lassen. Die Abstimmung für die beiden Vorlagen findet am
29. November 2009 statt. Die Einwohnerinnen und Einwohner sind bereits heute herzlich zu diesem Informationsanlass eingeladen.
Neuer Altersheimvertrag zwischen Trogen und Speicher

Im Jahr 2006 stellten die Gemeinden Trogen und Speicher ihre Altersheime Boden und Schönenbühl unter eine gemeinsame Leitung und regelten die Einzelheiten in einem Zusammenarbeitsvertrag. Nach der Schliessung des Altersheims Schönenbühl musste dieser Vertrag den jetzigen Verhältnissen angepasst werden.

Im neuen Vertrag bekräftigen die beiden Gemeinden ihren Willen, die Zusammenarbeit beim Altersheim Boden, Trogen, fortzuführen. Ziel der gemeinsamen Bestrebungen ist, betagten Personen, insbesondere von Trogen und Speicher, eine angenehme Wohnatmosphäre mit mittlerem Wohnkomfort zu einem angemessenen Preis zu bieten. Mit einer optimalen Auslastung des Altersheimes sowie einem effizienten Einsatz der Mitarbeitenden ist eine möglichst ausgeglichene Betriebsrechnung anzustreben. Das Altersleitbild Speicher – Trogen vom März 2008 bildet dazu die Grundlage. Allfällige Überschüsse oder Defizite werden in der Betriebsrechnung hälftig geteilt. Für grössere Investitionen zur Verbesserung und Optimierung des Angebotes wird aufgrund detaillierter Kostenvoranschläge jeweils ein separater Kostenteiler vereinbart. Der Vertrag kann auf drei Jahre gekündigt werden.

In Speicher bearbeitet im Moment eine gemeinderätliche Arbeitsgruppe „Wohnen im Alter“ die Aufträge, die aus der Abstimmung vom vergangenen März resultieren. Es geht um die Umsetzung der „Initiative Bürgernahes Altersheim“ und des Vorschlages des Gemeinderates zur „Erstellung altersgerechter Wohnungen an zentraler Lage“. Die genannte Kündigungsfrist des Vertrages erlaubt der Gemeinde Speicher, Vertragsanpassungen vorzunehmen, die sich bis dann durch realisierte Projekte allenfalls aufdrängen.

Anpassung der Taxordnung für das Altersheim Boden

Ab 01. Januar 2010 bezahlen die Bewohnerinnen und Bewohner, die nicht aus Speicher oder Trogen kommen, im Altersheim Boden auf dem Pensionspreis einen Zuschlag.
Die aktuell gültige Taxordnung wurde von den Gemeinderäten Trogen und Speicher mit Wirkung ab 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Die präzisierten Regelungen und vergleichsweise günstigen Preise haben sich inzwischen bewährt.

Im Rahmen der Diskussion zur Festlegung der Budgetziele 2010 musste die Betriebskommission allerdings erkennen, dass die Vorgaben zur Erzielung einer möglichst ausgeglichenen Rechnung nicht nur durch Optimierungen auf der Ausgabenseite erreicht werden können, sondern auch weitere Massnahmen zur Erhöhung der Einnahmen zu prüfen sind.
In Anlehnung an Regelungen bei anderen Heimen schlug deshalb die Betriebskommission vor, eine Neuregelung bei der Taxation von nicht ortsansässigen Bewohnerinnen und Bewohnern (d.h. Personen, die nicht in Trogen oder Speicher wohnhaft sind) einzuführen. Die Betriebskommission ging von der Überlegung aus, dass sich die nicht ortsansässigen Bewohnerinnen und Bewohner stärker an einem allfälligen Betriebsdefizit des Altersheimes beteiligen sollten. Die Gemeinderäte Trogen und Speicher haben dieser neuen Taxordnung zugestimmt.

Gemeindebeitrag an Denkmalpflegemassnahmen

In Übereinstimmung mit der Verordnung über Beiträge an Denkmalpflege-, Natur- und Heimatschutzmassnahmen, hat der Gemeinderat einen Kostenbeitrag in der Höhe von Fr. 2’845.00 beschlossen. Dabei handelt es sich um Aufwendungen für die Fassadensanierung des Stallteils, den Ersatz eines Schindelschirmes und weiterer Arbeiten für das Bauernhaus, Au 16, Speicherschwendi AR (Eigentümerin:
Frau Klara Dörig-Panzer). Der Kanton Appenzell Ausserrhoden beteiligt sich ebenfalls mit einem finanziellen Beitrag an diesen Kosten.

Nächste Sitzungen
Die nächsten Sitzungen finden am Mittwoch, 11. Novemer und 09. Dezember 2009 statt. Eingaben und Anträge, die an diesen Sitzungen behandelt werden möchten, sind bis spätestens eine Woche vor den Sitzungsterminen der Gemeindekanzlei (zuhanden des Gemeinderates) einzureichen.

GEMEINDEKANZLEI SPEICHER
Der Gemeindeschreiber
Stefan Weber
 

Appenzell Ausserrhoden / 24.10.2009 - 09:21:18
Exit mobile version