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Mit Massnahmen gegen Zwangsheiraten einverstanden

St.Gallen. Die Regierung unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagenen gesetzlichen Massnahmen gegen Zwangsheiraten. Für den Umbau am Oberen Graben vergibt sie Arbeiten.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement unterbreitet im Rahmen der Ausarbeitung von Massnahmen gegen Zwangsheiraten Änderungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) und des Internationalen Privatrechts. Die Regierung unterstützt grundsätzlich die Vorschläge und hält überdies eine entsprechende Strafbestimmung für sinnvoll. Aufgrund einer Motion, die von den Eidgenössischen Räten gutgeheissen wurde, unterbreitet der Bundesrat gesetzliche Massnahmen gegen Zwangsheiraten.

Zwangssituationen sollen möglichst schon im Ehevorbereitungsverfahren vom Zivilstandsamt erkannt werden. Ehen, die nicht aus freiem Willen geschlossen worden sind, und Ehen, in denen einer der Ehepartner bei der Heirat noch minderjährig war, können jederzeit vom Gericht ungültig erklärt werden. Analoge Regelungen sind für eingetragene Partnerschaften vorgesehen. Sodann sollen in der Schweiz Ehen mit Minderjährigen nicht mehr geschlossen werden können, auch wenn der Eheschluss nach dem Heimatrecht eines Ehegatten möglich wäre.

Zudem sollen im Ausland geschlossene Zwangsheiraten und Eheschliessungen mit Minderjährigen in der Schweiz nicht anerkannt werden. Sodann hält die Regierung den Erlass einer neuen Strafbestimmung für angezeigt, weil dadurch die Haltung der Schweiz zu Zwangsehen klar kommuniziert und das Problembewusstsein in der Öffentlichkeit geschärft würde.

St.GallenSt.Gallen / 11.02.2009 - 12:16:31