Mit geladener Waffe bedroht: Geldstrafe und Busse für Täter
Luzern/LU. Die Staatsanwaltschaft Sursee hat einen 43-jährigen Schweizer zu einer Geldstrafe und Busse verurteilt, weil er im vergangenen Februar in Pfeffikon einen Mann mit einer geladenen Waffe bedrohte. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Vorfall ereignete sich am am 20. Februar in einem Restaurant in Pfeffikon. Um ca. 21.50 Uhr hat der Verurteilte einem Mann eine geladene und gesicherte Waffe an den Kopf gehalten und diesen aufgefordert das Lokal zu verlassen. Das Opfer hat dieser Anweisung Folge geleistet und umgehend die Polizei alarmiert. Diese konnte den Täter vor Ort festnehmen. „Ich kann mich nicht an den Vorfall erinnern – ich hatte Alkohol getrunken!“ – gab der Mann der Polizei zum Motiv zu Protokoll. Gemäss chemisch-toxikologischem Gutachten stand er zum Zeitpunkt des Vorfalles unter dem Einfluss von Alkohol und Cannabis.
Zudem war der Verurteilte Ende 2010 unter Drogeneinfluss und ohne gültigen Führerausweis mit dem Auto in eine Polizeikontrolle geraten.
Die Staatsanwaltschaft Sursse hat den Beschuldigten u.a. wegen Drohung, verbotenem Waffentragen, Führen eines Motorfahrzeuges ohne Führerausweis und Führen eines Motorfahrzeuges in nichtfahrfähigem Zustand zu einer bedingten Geldstrafe von 9’600 Franken und einer Busse von 2’500 Franken verurteilt. Zudem muss er die Untersuchungskosten von rund 3’200 Franken bezahlen.



























