Mit Drogen in der Tasche vor der Polizei geflüchtet
Zug/ZG. Zuger Staatsanwaltschaft bestraft abgewiesenen Asylbewerber mit Busse und Geldstrafe Am Freitagmorgen (2. September 2011) wollte eine Zuger Polizeipatrouille kurz nach 06:15 Uhr einen 28-jährigen Algerier an der Alpenstrasse in Zug kontrollieren.
Der Mann suchte sogleich das Weite und rannte davon. Im Sprint gegen den Zuger Polizisten unterlag er allerdings deutlich. Die Handschellen klickten.
Der Grund der Flucht offenbarte sich bei der Kontrolle der Effekten des abgewiesenen Asylbewerbers. 13 abgepackte Portionen Marihuana sowie gut 1’500 Franken in bar führte der Mann, der sich illegal in der Schweiz aufhält, mit sich.
Der Festgenommene wurde der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zugeführt. In einem Schnellverfahren bestrafte ihn diese sogleich wegen Hinderung einer Amtshandlung, mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Widerhandlung gegen das Ausländergesetz.
Er musste eine Busse von 500 Franken bezahlen und wurde weiter mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken bestraft. Zusätzlich musste er die Kosten des Verfahrens übernehmen. Die Betäubungsmittel und das Bargeld wurden dem 28-jährigen abgenommen.