Missverständnisse ausräumen
Leserbrief. appenzell24-Leser Christian Meienberger nimmt mit seinem Brief Stellung im Hinblick auf die Abstimmung vom 30. November.
In meiner Funktion als Geschäftsführer von Pro Natura St. Gallen-Appenzell weiss ich um die grossen Missverständnisse rund um das Verbandsbeschwerderecht. Manche meinen, dass den Umweltverbänden mit diesem Recht eine behördliche Funktion zukomme, andere behaupten, dass die Umweltorganisationen ganze Projekte verhindern können und das Beschwerderecht gar nicht notwendig sei.
Es ist für uns schwierig, diese Missverständnisse in der breiten Bevölkerung auszuräumen. Ich möchte dies mit diesem Leserbrief im Hinblick auf die Abstimmung vom 30. November über die Initiative der Zürcher FDP aber nochmals versuchen.
1. Feststellung: Das Verbandsbeschwerderecht gibt den Umweltverbänden nur die Möglichkeit, einen Behördenentscheid (z.B. des Gemeinderates) durch eine übergeordnete, staatliche Instanz (z.B. Regierungsrat) überprüfen zu lassen. Nicht die einsprechende Umweltorganisation entscheidet also über ein Vorhaben, sondern immer der Staat. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass solche Zweitbeurteilungen nur dann beantragt werden können, wenn die Umweltschutzgesetzgebung im angefochtenen Behördenentscheid nicht oder fehlerhaft berücksichtigt wurde.
2. Feststellung: Da, wie ich oben aufgezeigt habe, immer eine staatliche Behörde oder ein Gericht über ein Projekt entscheidet, ist es schlicht eine Verdrehung der Tatsachen, wenn behauptet wird, dass die Umweltverbände ein Projekt verhindern können. Solche Behauptungen sind reine Stimmungsmache und zeugen von einem eher geringen Staatsverständnis.
3. Feststellung: Pro Natura St. Gallen-Appenzell muss pro Jahr rund 20 Einsprachen einreichen und hat mit diesen zu über 90 % Erfolg. Der Bedarf und die Notwendigkeit für das Beschwerderecht sind damit klar nachgewiesen.
Die Initiative der Zürcher FDP möchte nun verhindern, dass Entscheide von Gemeindeversamm- lungen oder von einer gewählten Behörde (z.B. Gemeinderat) durch eine übergeordnete Instanz auf ihre Rechtmässigkeit überprüft werden können. Dies obwohl hundertfach bewiesen ist, dass gerade diese Instanzen oft fehlerhafte und nicht rechtskonforme Entscheide treffen, insbesondere wenn es um den Schutz unserer Umwelt geht.
Ist es in einem Rechtsstaat zuviel verlangt, dass Entscheide über unsere Natur und Umwelt überprüft werden können? Nein? Dann legen Sie mit mir am 30. November 2008 ein klares NEIN zur Initiative der Zürcher FDP in die Urne.



























