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Minergie-P-Standard für öffentliche Bauten

Thurgau. Aufgrund der Änderungen des Bundes im Bereich Energiegesetzgebung, neuer Baufachnormen sowie der Harmonisierungsbestrebungen der Kantone muss auch das kantonale Gesetz über die Energienutzung angepasst werden.

Nach den Vorstellungen der Thurgauer Regierung soll bei öffentlichen Neubauten in Zukunft der Minergie-P-Standard gelten. Der Regierungsrat hat das Departement für Inneres und Volkswirtschaft beauftragt, die entsprechenden Gesetzesänderungen einem externen Vernehmlassungsverfahren zu unterziehen.

Bund und Kantone haben sich gemäss ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie für einen rationellen Energieverbrauch einzusetzen. Die Gesetzgebung im Energiebereich obliegt primär dem Bund. In bestimmten Teilbereichen, insbesondere im Gebäudebereich, können und müssen die Kantone jedoch eigene Regelungen erlassen. Daneben sind die Kantone zusammen mit dem Bund für die Aus- und Weiterbildung sowie die Information und Beratung zuständig. Zudem können Kantone mit eigenen Programmen zum Energiesparen und Förderung erneuerbarer Energien vom Bund Globalbeiträge beantragen.

Das geltende Thurgauer Gesetz über die Energienutzung und die zugehörige Verordnung sind auf das übergeordnete Recht und die Energiepolitik des Bundes abgestimmt sowie mit den anderen Kantonen koordiniert. Seit dem Inkrafttreten im April 2005 haben sich aber die Verhältnisse im Energiebereich zum Teil geändert. Die neuen Vorgaben im Bereich energiepolitische Zielsetzungen von Bund und Kanton, die Änderungen des Energierechts und der Baufachnormen sowie fortschreitende Harmonisierungsaktivitäten der Kantone machen eine Anpassung des kantonalen Rechts erforderlich.

Neu müssen die Kantone gemäss Bundesrecht beim Erlass von Vorschriften über die Energienutzung in Gebäuden auch die Umsetzung entsprechender Verbraucherstandards unterstützen. Zu regeln ist sind insbesondere der maximal zulässige Anteil nicht erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser, der Einsatz von ortsfesten elektrischen Heizungen, Zielvereinbarungen mit Grossverbrauchern sowie die Heiz- und Wärmekostenabrechung bei Neubauten und Renovationen.

Im Rahmen der kantonalen Harmonisierungsbemühungen hat die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) bereits im Jahr 2000 «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» verabschiedet, die sich stark an die allgemeinen Regeln der Baukunde anlehnen. Sie sind modular aufgebaut, was den Kantonen trotz der Vereinheitlichung die nötige politische Flexibilität gewährt. Im April 2008 hat die EnDK eine überarbeitete Version der Mustervorschriften gutgeheissen. Sie tragen den neuesten Erkenntnissen der Fachnormen Rechnung, insbesondere dem Minergie-Standard, mit dem deutlich energieeffizientere Bauten erstellt werden können. Wichtigste Zielvorgabe der Mustervorschriften 2008 sind Werte für Neubauten und umfassende Sanierungen, die sich dem Minergie-Standard nähern.

Die vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen des kantonalen Gesetzes über die Energienutzung lehnen sich inhaltlich eng an die Mustervorschriften 2008 der Kantone an. Um die weitere interkantonale Harmonisierung zu unterstützen, soll das Vorschriften-Basismodul uneingeschränkt übernommen werden. Die Anforderungen an den Wärmeschutz sind darin neu auf die aktuellste Ausgabe der SIA-Norm 380/1 abgestützt. Neu werden auch Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz gestellt.

Neuinstallationen von ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen sind nur noch für Notheizungen oder in sehr effizienten Gebäuden zulässig. Neu ist bei einer Gesamtsanierung von fünf oder mehr Nutzungseinheiten eines Gebäudes das Heizungs- und Warmwassersystem mit einer Wärmezählung auszurüsten. Vorgesehen sind auch Regelungen über einen Gebäudeenergieausweis als freiwilliges Informationsinstrument. Mit der Einführung der privaten Kontrolle sollen die für den Vollzug des Energierechts zuständigen Gemeinden entlastet werden.

Die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand beim energieeffizienten Bauen und Sanieren soll verbindlicher geregelt werden als im geltenden Recht. Der Kanton, die Gemeinden sowie sämtlichen Körperschaften des öffentlichen Rechts sollen in Zukunft in der Regel Neubauten nach dem Minergie-P-Standard erstellen. Für tiefgreifende Sanierungen soll künftig der Minergie-Standard gelten.

Der Vernehmlassungsentwurf enthält nur die auf Gesetzesstufe zu regelnden Bestimmungen. Die Details werden in der Verordnung geregelt und sich inhaltlich stark an die Mustervorschriften 2008 anlehnen.

Gemäss einer Studie des Bundesamtes für Energie ist in der Schweiz dank der Harmonisierung der kantonalen Energiegesetzgebungen ein Effizienzgewinn von 40 bis 60 Mio. Franken zu erwarten. Für den Kanton Thurgau und die Gemeinden hat die vorgesehene Gesetzesrevision keine zusätzlichen personellen und finanziellen Auswirkungen. Die Baumehrkosten aufgrund der verbindlich formulierten Vorbildfunktion der öffentlichen Hand werden auf zwei bis fünf Prozent geschätzt und sollten sich über tiefere Betriebskosten amortisieren lassen. Bei der Einführung der privaten Kontrolle im Vollzug ist für die Zertifizierung der Baufachleute in der Abteilung Energie mit einem einmaligen Mehraufwand von rund 20’000 Franken zu rechnen.

Die Vernehmlassung zu den Änderungen in der Energiegesetzgebung dauert vom 1. Oktober 2009 bis 31. Dezember 2009. Dazu eingeladen sind die Politischen Gemeinden, die im Grossen Rat vertretenen Parteien, Gewerbe-, Baufach- und Umweltverbände sowie Vertreter von Mieter- und Hauseigentümer-Organisationen.

ThurgauThurgau / 02.10.2009 - 10:04:57