Millionen-Klage gegen Merz abgewiesen

Trogen. Die 12-Millionen-Klage eines Mannes aus dem Tessin gegen Bundesrat Merz ist vom Ausserrhoder Obergericht vollumfänglich abgewiesen worden, soweit es darauf eintrat.

Der Finanzminister habe keine unerlaubte Handlung begangen.

Damit hat auch die zweite Instanz die zivile Forderungsklage gegen Bundesrat Hans-Rudolf Merz abgewiesen. Dem Kläger bleibt nun noch eine Beschwerde in Zivilsachen ans Bundesgericht, wie es im Urteilsdispositiv heisst, das am Montag veröffentlicht wurde.

Dem Kläger werden Kosten von rund 16 000 Franken auferlegt. Die Kosten der ersten Instanz von 10 000 Franken wurden bestätigt. Dazu kommen 3000 Franken für das Appellationsverfahren und eine Entschädigung an Merz von 3228 Fr. fürs Verfahren vor Obergericht.

Das ist ein stark reduzierter Tarif. In Zivilprozessen richtet sich der Anwaltstarif nach dem Streitwert. Bei einem Streitwert von 12 Mio. Fr. wären das rund 180 000 Fr. – für eine Instanz. Für die Ausserrhoder Justiz war der Fall aber nur von formeller Bedeutung.

Falsche Ansprechperson
Vor Obergericht nannte der Kläger zwei Anspruchsgrundlagen für seine Klage: Das Verantwortlichkeitsgesetz und Schadenersatz aus unerlaubter Handlung. Über Verantwortlichkeits-Ansprüche aus der Amtstätigkeit eines Bundesrats, entscheidet das Bundesgericht als einzige Instanz. Deshalb trat das Gericht auf den Teil nicht ein.

Bezüglich der vorgeworfenen «unerlaubten Handlungen» fehle es Bundesrat Hans-Rudolf Merz als Privatperson an der erforderlichen Passivlegitimation, befand das Gericht. Der Kläger ist der Ansicht, Merz habe die unerlaubte Handlung als Bundesrat begangen.

Das bedeutet: Bundesrat Merz ist als Privatmann die falsche Ansprechperson. Die Passivlegitimation ist die Frage nach dem richtigen Beklagten. Macht ein Kläger eine Forderung geltend, die ihm möglicherweise gegen einen anderen, aber nicht gegenüber dem Beklagten zusteht, wird die Klage mangels Passivlegitimation abgewiesen.

Justizopfer als Kläger
Der Kläger, ein im Tessin lebender Berner, sieht sich als Justizopfer. Drahtzieherin soll die frühere Tessiner Staatsanwältin Carla del Ponte gewesen sein. Der Mann hatte Merz als «obersten Chef» des Finanzdepartments betrieben.

In der Schweiz kann jeder jeden betreiben – mit oder ohne Grund. Der komplexe, verworrene Fall geht auf die Pleite der Spar- und Hypothekenbank Luzern (SHBL) zurück. 1990 entzog die eidgenössische Bankenkommission (EBK) der SHBL wegen mangelnder Liquidität und Eigenmittel die Bewilligung. Laut Kläger war das «das schlimmste Wirtschaftsverbrechen der Neuzeit».

Im rechtskräftigen Kollokationsplan der SHBL in Nachlassliquidation wurden die Guthaben des Klägers von rund 5,3 Mio. Fr. mit Forderungen aus Darlehen und Solidarhaftungs-Verpflichtungen verrechnet. Die Forderungen übersteigen die Guthaben. Das Geld könnte irgendwie in die Bundeskasse geflossen sein, vermutet der Kläger.

Der Mann hatte auch alt Bundesrat Christoph Blocher eingeklagt, die Klage aber nach dessen Ausscheiden aus der Landesregierung zurückgezogen. Merz wohnte den Verhandlungen nicht bei. Sein Anwalt plädierte auf Abweisung der Klage.

Appenzell Ausserrhoden / 01.12.2008 - 11:08:00
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