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Millionen-Klage gegen Bundesrat Merz

Das Bundesgericht soll sich mit der verworrenen 12-Millionen-Klage gegen Bundesrat Merz befassen. Der Kläger, ein im Tessin lebender Berner, will Beschwerde erheben, obwohl er vom Ausserrhoder Obergericht noch kein begründetes Urteil erhalten hat.

Das Obergericht hatte die Klage des Mannes im vergangenen November abgewiesen. Es war zum Schluss gekommen, dass Hans-Rudolf Merz als Privatmann die falsche Ansprechperson für die erhobenen Forderungen sei. Über Ansprüche aus Merz› Verantwortung als Bundesrat habe dagegen einzig das Bundesgericht zu entscheiden.

Wie der Kläger am Wochenende den Medien mitgeteilt hat, will er nun Beschwerde ans Bundesgericht erheben, obwohl er noch gar keine schriftliche Begründung des kantonsgerichtlichen Urteils erhalten hat. Hintergrund seiner Klage ist eine verworrende Geschichte, die bereits in den Neunzigerjahren ihren Anfang genommen haben soll.

Damals hatte die eidgenössische Bankenkommission der Spar- und Hypothekenbank Luzern SHBL wegen mangelnder Liquidität die Bewilligung entzogen. Im Kollokationsplan der SHBL wurden Guthaben des Klägers über mehrere Millionen Franken mit Forderungen aus Darlehen und Solidarhaftungs-Verpflichtungen verrechnet.

In die Geschichte soll als Drahtzieherin auch die damalige Tessiner Staatsanwältin und spätere Bundesanwältin Carla del Ponte verwickelt gewesen sein. Der Kläger sieht sich als Justizopfer und Sündenbock. Er vermutet, dass sein Geld irgendwie in die Bundeskasse geflossen ist.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 19.01.2009 - 10:41:00