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Millionen-Klage gegen Bundesrat Merz vom Tisch

Herisau/AR. Die verworrene 12-Millionen-Klage gegen Bundesrat Merz ist vom Tisch. Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde des Klägers wegen unzureichender Begründung gar nicht eingetreten.

Das Obergericht Appenzell-Ausserrhoden hatte die Klage des Mannes im vergangenen November abgewiesen. Es war zum Schluss gekommen, dass Hans-Rudolf Merz als Privatmann die falsche Ansprechperson für die erhobenen Forderungen sei.

Für einen Entscheid über Ansprüche aus seiner Verantwortung als Bundesrat sei es nicht zuständig. Der Mann gelangte dagegen ans Bundesgericht, das auf seine Beschwerde nun nicht eingetreten ist.

Laut den Lausanner Richtern erfüllen die Eingaben des Betroffenen die Begründungsanforderungen offensichtlich nicht. Sein Verweis auf die eingereichte Dokumentation nütze nichts.

Hintergrund der verworrenen Klage war eine Geschichte, die bereits in den Neunzigerjahren ihren Anfang genommen haben soll. Damals hatte die Eidg. Bankenkommission der Spar- und Hypothekenbank Luzern (SHBL) wegen mangelnder Liquidität die Bewilligung entzogen.

Im Kollokationsplan der SHBL wurden Guthaben des Klägers über mehrere Millionen Franken mit Forderungen aus Darlehen und Solidarhaftungs-Verpflichtungen verrechnet. Der Kläger sieht sich als Justizopfer und Sündenbock. Er vermutet, dass sein Geld irgendwie in die Bundeskasse geflossen ist.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 12.03.2009 - 12:00:00