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Messerstecher muss vier Jahre ins Gefängnis

St.Gallen. Weil er 2004 in St.Gallen seiner Freundin ein 20 Zentimeter langes Tranchiermesser in den Bauch gerammt und ihren Tod in Kauf genommen hat, muss ein 36-jähriger Mazedonier vier Jahre ins Gefängnis.

Das Kantonsgericht weist seine Berufung ab.

Das Kantonsgericht verhandelte den Fall am Montag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Kreisgericht St.Gallen hatte den Mann vor knapp einem Jahr der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen und ihn zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil appellierte der Mazedonier.
Sein Verteidiger forderte vor dem Kantonsgericht einen Freispruch vom Vorwurf des Tötungsversuchs. Der Angeklagte sei mit einer bedingten Geldstrafe von maximal 30 Tagessätzen zu bestrafen.

In Widersprüche verstrickt
Der heute 36-jährige Angeklagte bestritt die Bluttat. Beim Streit zwischen ihm und dem Opfer sei die Frau mit dem Messer auf ihn losgegangen. Was danach genau passierte, konnte er nicht sagen. Auf Fragen des Kantonsgerichtspräsidenten verstrickte er sich zum Teil in Widersprüche zu eigenen, früher gemachten Aussagen.

Die heute 31-jährige damalige Freundin des Angeklagten schilderte dem Gericht die Bluttat und den vorangegangenen Streit, zum Teil unter Tränen, detailliert. Der Angeklagte habe sich wegen angeblicher Untreue mit dem Messer in der Hand verhört und geschlagen. Später habe er sie an den Haaren in die Küche gezerrt.

Dort habe er ihr einen Stich in den Bauch versetzt. Laut dem Opfer hatte der Angeklagte ihr schon vorher mit dem Tod gedroht. Sie habe aber nicht geglaubt, dass er so etwas tun würde, sagte sie. Ihr Anwalt forderte ein Schmerzensgeld von 25 000 Franken. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

Tod in Kauf genommen
Das Kantonsgericht wies die Berufung des Angeklagten ab und verurteilte ihn wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Zudem stützte es auch die vom Kreisgericht St.Gallen ausgesprochene Zahlung einer Genugtuung von 15 000 Franken an das Oper, wie der zuständige Gerichtsschreiber am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur SDA sagte.

St.GallenSt.Gallen / 24.03.2009 - 10:21:26