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Menschenrechtsausschuss (HCR)

Appenzell/Schweiz. Veröffentlichung der Empfehlungen des Menschenrechtsausschusses (HCR)über bürgerliche und politische Rechte in der Schweiz

30. Okt. 2009. Der Menschenrechtsausschuss (HCR) in Genf hat heute seine Empfehlungen zur Umsetzung des Uno-Pakts über bürgerliche und politische Rechte in der Schweiz veröffentlicht. In diesem Menschenrechtsvertrag sind die wichtigsten Freiheitsrechte enthalten.
Kritisiert hat der Ausschuss, der aus 18 unabhängigen Expertinnen und Experten zusammengesetzt ist, vor allem Lücken im Rechtsschutz. Das müsste der Schweiz eigentlich zu denken geben, hält sie doch ihr Image als Rechtsstaat hoch. Der Ausschuss hat nun aber gerade hier seine Zweifel, denn der Zugang zu Rechtsschutz ist zum Teil allen, zum Teil gewissen Gruppen von Personen verwehrt. Er fordert die Schweiz auf:

* die Vorbehalte zum Pakt II, insbesondere der Vorbehalt zu Art. 26, welcher ein selbständig anfechtbares Diskriminierungsverbot enthält, zurückzuziehen;

* das Fakultativprotokoll zum Pakt II zu ratifizieren. Das hier verankerte Individualbeschwerdeverfahren haben mit wenigen Ausnahmen alle Länder in Europa ratifiziert.

* in allen Kantonen unabhängige Behörden zu schaffen, welche Klagen gegen übermässige Polizeigewalt, Misshandlungen oder sonstige Übergriffe von Seiten der Polizei entgegennehmen und tatsächlich auch untersuchen.

* unabhängigen Beobachter/innen bei Zwangsausschaffungen zuzulassen.

* Asylsuchenden den Zugang zu Rechtsschutz durch die Garantie unentgeltlichen Rechtsbeistands zu ermöglichen.

Besorgt zeigte sich der Ausschuss sodann über die Tatsache, dass die Schweiz an die Opfer von Zwangskastration und Zwangssterilisation bis heute keine Entschädigung oder eine sonstige Wiedergutmachung geleistet haben und sie noch nicht einmal eine Entschuldigung erhalten haben.
Es fragt sich, welche Wirkung diese neuerlichen, deutlichen Empfehlungen haben werden. Der Bundesrat hat bei früheren Gelegenheiten nicht einmal etwas unternommen, um die Empfehlungen in der Schweiz bekannt zu machen und sie mit Kantons- und Gemeindebehörden zu diskutieren. Bis heute sind keinerlei Massnahmen vorgesehen, die Empfehlungen auch auf Ebene Kanton und Gemeinden durchzusetzen. Ein Grund der anhaltenden Untätigkeit der Schweizer Behörden ist beim Eidgenössischen Parlament zu suchen sein. Dieses hat für Menschenrechtsfragen wenig Gehör. „Nicht nötig“ findet man zum Beispiel die Einrichtung des Individualbeschwerderechts an den Menschenrechtsausschuss.
 

Weitere Informationen und Link zu den Empfehlungen des Menschenrechtsausschusses :
http://www.humanrights.ch/home/de/Schweiz/Inneres/Innenpolitik/idart_7328-content.html
Humanrights.ch / MERS
Hallerstrasse 23
3012 Bern

 

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 31.10.2009 - 09:29:59