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Mehrkosten von 3.5 Millionen Franken

Der Thurgauer Regierungsrat korrigiert die Tagestaxen für Heimbewohner nach oben.

Nach Kritik von verschiedenen Seite hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau die Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV überarbeitet. Dabei hat er die maximal anrechenbaren Tagestaxen für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner zwischen 10 und 30 Franken erhöht. Dadurch entstehen Mehrkosten von rund 3,5 Millionen Franken.

Im Dezember 2007 hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau eine neue Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV erlassen. Dabei hat er den Umfang und die Höhe der zu vergütenden Heim-, Krankheits- und Behinderungskosten neu geregelt. Seit dem 1. Januar 2008 wurde neu die Höhe der anrechenbaren Heimtaxen begrenzt, abgestuft nach Pflegebedürftigkeit. Eine Begrenzung wurde unumgänglich, da der bisherige jährliche Maximalbetrag für die Ergänzungsleistungen per Bundesrecht aufgehoben wurde.

Die neue Regelung stiess vor allem bei den Sozialämtern der Gemeinden und bei Alters- und Pflegeheimen auf Kritik. Mit dieser Lösung würden Heimbewohnerinnen und Heimbewohner vermehrt in die Fürsorge getrieben, was für viele ältere Leute ein schwerer Gang sei. Aufgrund dieser Kritik kam es zu intensiven Gesprächen zwischen dem Departement für Inneres und Volkswirtschaft einerseits sowie dem VTG (Verband Thurgauer Gemeinden), Curaviva und verschiedenen anderen Interessenvertretern andererseits. Diese Gespräche sowie die in der Zwischenzeit bekannt gewordenen Zahlen über die Auswirkungen der Verordnung führten nun zu einer Neubeurteilung durch den Regierungsrates und zur Erhöhung der Tagestaxen.

Nach Ansicht des Regierungsrates ist insbesondere der Vorwurf, wonach eine Umplatzierung von Ergänzungsleistungsbezügerinnen und -bezügern in kostengünstigere Heime zu Härten führe und nur schwer durchgesetzt werden könne, nicht von der Hand zu weisen. Hingegen könne auch mit den neuen Ansätzen keine Gewähr geboten werden, dass bei einem Aufenthalt in einem Alters- oder Pflegeheim sämtliche Kosten von pflegebedürftigen Personen durch die Ergänzungsleistungen (EL) abgedeckt werden. Die EL hätten nicht die Funktion einer Pflegeversicherung, die für alle Pflegekosten aufkomme.

Mit den neuen Ansätzen, die je nach Pflegebedürftigkeit neu nun zwischen 100 und 270 Franken pro Tag liegen, werden rund 80 Prozent der in Heimen wohnenden Bezügerinnen und Bezüger von EL zur AHV eine volle Abdeckung ihrer Kosten erhalten. Die übrigen müssen Lücken in Kauf nehmen, wobei diese deutlich kleiner sind als mit den zuerst festgelegten Ansätzen. Mit einer darüber hinaus gehenden Abdeckung würde sich die Gefahr erhöhen, falsche Anreize zu schaffen. Denn je höher der Grad der Abdeckung ist, desto kleiner ist der Anreiz auf eine kostengünstige Unterbringung.

Im Jahr 2007 beliefen sich die EL-Kosten auf insgesamt knapp 75 Millionen Franken. Für das Jahr 2008 werden sie auf rund 80 Millionen Franken geschätzt. Mit der nun beschlossenen Erhöhung der Tagestaxen entstehen zusätzliche Kosten von schätzungsweise 3,5 Millionen Franken. Die neuen Taxen treten rückwirkend auf den 1. Januar 2008 in Kraft.

ThurgauThurgau / 27.03.2008 - 11:08:00