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Mehr Mittel für den Thurgauer Tourismus

Thurgau. Das Potenzial des Kantons Thurgau als Tourismuskanton soll besser genutzt und das touristische Marketing verstärkt werden.

Zu diesem Zweck soll «Thurgau Tourismus» zur Destinationsmanagement-Organisation (DMO) ausgebaut werden sowie zusätzliche finanzielle Mittel erhalten. Das ist die Absicht des Regierungsrates, der dazu eine Gesetzesänderung vorschlägt, welche die Gemeinden und Beherbergungsbetriebe zur Mitfinanzierung verpflichtet. Das Departement für Inneres und Volkswirtschaft schickt eine entsprechende Anpassung des Gesetzes über Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit und zur Standortförderung in die Vernehmlassung.

 
Ein Bericht vom März 2009 zur Tourismusentwicklung im Thurgau attestiert dem Thurgau aufgrund seiner natürlichen Voraussetzungen und der massgebenden Trends ein erhebliches touristisches Entwicklungspotenzial. Er zeigt auch auf, dass der Tourismus bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des Kantons als Lebens- und Wirtschaftsraum leistet und einen nicht zu unterschätzenden Wirtschaftsfaktor darstellt. Alleine die Beherbergung trägt mit jährlich rund 880 000 Logiernächten zu einem Umsatz von schätzungsweise 178 Millionen Franken bei. Dazu kommen weitere namhafte Einnahmen aus dem Tages- und Ausflugsverkehr. 900 Hotel- und Gastgewerbebetriebe beschäftigen insgesamt rund 4800 Personen.
 
Um die Chancen für eine weitere Entwicklung des Tourismus zu nutzen, werden nun zwei Massnahmen vorgeschlagen. Einerseits soll «Thurgau Tourismus» zu einer Destinationsmanagement-Organisation aufgewertet werden und andererseits sollen die Hotels als eigentliche Motoren des Tourismus verstärkt und gezielt gefördert werden. Laut dem Bericht «Tourismusentwicklung Thurgau» konnte der hiesige Tourismus nur bedingt vom allgemeinen Tourismuswachstum profitieren. Dies wird unter anderem darauf zurückgeführt, dass das Marketing häufig mit Kleinstbudgets durch Verkehrsvereine oder einzelne Betriebe ausgeführt wird. Wolle der Thurgau vom Tourismuswachstum profitieren – so der Bericht weiter – müssten die Tourismusstrukturen optimiert werden. Im Sinne einer Konzentration sollen alle Marketingbudgets gebündelt werden. «Thurgau Tourismus» müsse deshalb zu einer Destinationsmanagement-Organisation und somit zur zentralen Tourismusorganisation im Kanton ausgebaut werden. Dazu soll das Budget von «Thurgau Tourismus» auf zwei Millionen Franken jährlich verdoppelt und somit die Ressourcen geschaffen werden, um die touristische Angebotspolitik, die Marktbearbeitung und die Hotelförderung gegenüber heute zu verstärken.
 
Zu diesem Zweck ist vorgesehen, dass der Kanton seinen Beitrag von derzeit 565 000 Franken auf 880 000 Franken in den Jahren 2011 – 2013 erhöht. Ab 2014, wenn keine Bundesmittel mehr aus dem Tourismusförderungsprogramm fliessen, erhöht sich der Kantonsbeitrag auf 960 000 Franken. Der Anteil der Gemeinden soll ab 2011 von derzeit 120 000 auf 220 000 Franken steigen, ab 2014 auf 240 000 Franken. Die touristischen Leistungsträger sollen ab 2011 ebenfalls einen höheren Beitrag leisten. Da insbesondere die Beherbergungsbetriebe vom verstärkten Marketing und dem erhöhten Dienstleistungsangebot von «Thurgau Tourismus» profitieren werden, soll ihr Beitrag vorerst von 80 000 auf 220 000 und anschliessend auf 440 000 Franken ansteigen. Zusammen mit weiteren projektbezogenen Beiträgen der touristischen Leistungsträger wird in der Tourismusfinanzierung ein Verhältnis von 40 Prozent Tourismusbranche und 60 Prozent Kanton/Gemeinden angestrebt.
 
Der Regierungsrat sieht nun vor, die Finanzierung der Tourismusförderung gesetzlich zu verankern. Weil er den Handlungsbedarf für die Realisierung der Destinationsmarketing-Organisation als ausgewiesen erachtet, möchte er die gesetzliche Grundlage für deren Finanzierung raschmöglichst, das heisst auf den 1. Januar 2011 schaffen. Er schlägt deshalb vor, den Paragrafen 9b des Gesetzes über Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit und zur Standortförderung zu ergänzen. Dort sind bereits die kantonalen Beiträge an touristische Organisationen verankert. Jetzt geht es noch darum, die Finanzierung von «Thurgau Tourismus» zusätzlich durch die Gemeinden und Beherbergungsbetriebe rechtlich abzustützen. Diese geplante Gesetzesänderung schickt das Departement für Inneres und Volkswirtschaft bis am 31. Dezember 2009 in eine breite externe Vernehmlassung bei den Gemeinden, den politischen Parteien, verschiedenen Verbänden sowie Tourismusorganisationen.
 
Bezüglich Hotelförderung beabsichtigt das Departement für Inneres und Volkswirtschaft im Jahr 2010 eine Zusatzstudie in Auftrag zu geben. Diese soll den Handlungsbedarf für die Hotellerie genau abklären und allen Beteiligten aufzeigen, wie das Hotelangebot im Thurgau erneuert und erweitert werden kann, um am Markt bestehen zu können. Der Bericht «Tourismusentwicklung Thurgau» hat aufgezeigt, dass es im Thurgau durchaus einige Hotels als touristische Aushängeschilder gibt, dass ihre Zahl aber noch vermehrt und das Angebot mit der Nachfrage zunehmend in Übereinstimmung gebracht werden sollte.
ThurgauThurgau / 29.09.2009 - 09:16:15