
Mehr Geld fürs Staatspersonal
Weinfelden. Für die individuelle, leistungsbezogene Lohnanpassung des Thurgauer Staatspersonals wird ein Prozent der Gesamtlohnsumme zur Verfügung gestellt.
Dies hat der Grosse Rat am Mittwoch mit 102 zu 0 Stimmen beschlossen.
Diese Anpassung entspricht dem Minimum, das in der Besoldungsverordnung vorgesehen ist. Über die generelle Lohnanpassung entscheidet die Regierung. Sie soll angesichts der Jahresteuerung 2,5 Prozent betragen.
Kanton als attraktiver Arbeitgeber
Personalthurgau hatte ursprünglich 4,5 Prozent Erhöhung gefordert und zwar ein Prozent individuell, ein Prozent generell als Reallohnerhöhung und 2,5 Prozent generell als Teuerungsausgleich.
Für die SVP liegt die Lohnanpassung mit einem Prozent individueller und 2,5 Prozent genereller Lohnanpassung an der oberen Grenze, für SP und Gewerkschaften dagegen im unteren Minimalbereich.
Hinter der Lohnanpassung steht die CVP. Die Verwaltung habe Hervorragendes geleistet, die Mitarbeitenden sollten daher auch entsprechend entlöhnt werden. Der Kanton solle ein attraktiver Arbeitgeber sein und bleiben.
Regierungsrat Bernhard Koch betonte, der Entscheid über die generelle Lohnerhöhung müsse im Kontext und im Vergleich mit anderen Kantonen gesehen werden. Hier bewege sich der Thurgau im guten Mittelfeld.