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Mehr als 50 Prostituierte Opfer von Menschenhandel

Bern/BE. Die Kantonspolizei Bern hat unter der Leitung der Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben einen umfangreichen Fall von Menschenhandel aufgedeckt. Sieben beschuldigten Frauen und Männern wird vorgeworfen, die Einreise von mehr als 50 Frauen und Transsexuellen aus Thailand in die Schweiz organisiert zu haben. Diese mussten sich hierzulande prostituieren.

Die Ermittlungen waren im Jahr 2010 ausgelöst worden, nachdem sich eine thailändische Frau bei der Kantonspolizei Bern meldete und erklärte, sie werde gegen ihren Willen in einem Etablissement in Bern festgehalten und sie müsse sich prostituieren. Schliesslich wurde ein umfangreiches Ermittlungsverfahren unter der Leitung der Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben eingeleitet. Dies betraf einerseits den Straftatbestand des Menschenhandels, andererseits aber auch die Förderung der Prostitution, Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz, Fälschung von Ausweisen sowie Geldwäscherei.

Im Verlaufe des Verfahrens zeigte sich, dass sich das Netzwerk weit über den Kanton Bern hinaus in verschiedene Kantone ausgeweitet hatte. Die Ermittlungen wurden aus diesem Grund in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen in den Kantonen Luzern, Solothurn und insbesondere im Kanton Thurgau durchgeführt. Es kam zu verschiedenen Hausdurchsuchungen in einschlägigen Etablissements.

Die Hauptbeschuldigte, eine 42-jährige Thailänderin mit Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz, konnte schliesslich im Herbst 2011 in Deutschland verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert werden.

Wie sich herausstellte, war die Frau seit Ende 2008 aktiv und betrieb selber ein Bordell, in welchem sie illegal anwesende thailändische Prostituierte beschäftigte. Diese mussten einen Schuldenbetrag von rund 30‘000 Franken für die Einreise in die Schweiz abarbeiten. Dabei wussten die meisten unter ihnen, dass sie in der Schweiz als Prostituierte arbeiten würden. Die Prostituierten hatten in der Regel 50 Prozent ihres Verdienstes an den oder die Salonbetreiber/in abzugeben und konnten nur mit den verbleibenden 50 Prozent ihre „Reiseschulden“ abbezahlen. So mussten sie total 60'000 Franken verdienen, um ihre Schulden zu tilgen. In mehreren dokumentierten Fällen mussten die Prostituierten sogar bis zu 90‘000 Franken erwirtschaften, bis sie etwas eigenes Geld behalten konnten.

Die Opfer stammten meist aus ärmlichen Verhältnissen in Thailand. Sie hatten in einigen Fällen einen sogenannten Darlehensvertrag unterzeichnen müssen, in dem sie eine allfällig vorhandene Liegenschaft in Thailand als Sicherheit verpfänden mussten. Zudem war die Hauptbeschuldigte bei ihrer Festnahme im Besitz von persönlichen Dokumenten von Opfern, beispielsweise von Ausweispapieren. Dazu kommt, dass sich die Opfer meist illegal in der Schweiz aufhielten und einer illegalen Tätigkeit nachgingen. Sie waren der örtlichen Sprachen nicht mächtig und hatten keine Ortskenntnisse. Die meisten Opfer sind in ihre Heimat zurückgekehrt und wollten sich nicht als Privatkläger/innen am Strafverfahren beteiligen. Ein Opfer, das sich am Strafverfahren beteiligt, verweilt derzeit noch in der Schweiz und wird in einer speziellen Einrichtung betreut.

Die Hauptbeschuldigte wird sich nun im Kanton Thurgau für 26 Opfer, in den Kantonen Bern, Solothurn, Luzern, Basel Stadt und Zürich für weitere 31 Opfer verantworten müssen. Weitere sechs beschuldigte Personen befinden sich teilweise noch in Untersuchungshaft. Bei ihnen handelt es sich um einen Schweizer, vier Thailänderinnen und einen Thailänder.

Hintergrundinformationen:

Für die bernische Kantonsregierung und die Kantonspolizei Bern hat die Bekämpfung des Menschenhandels hohe Priorität. Seit 2009 steht dabei insbesondere die Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung im Fokus und die Bestrebungen wurden intensiviert. Die umfangreichen Ermittlungsverfahren werden durch Spezialisten der Kriminalabteilung zusammen mit der verfahrensleitenden Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben Bern in enger Zusammenarbeit mit weiteren Diensten geführt.

Die Abklärungen sind häufig sehr umfangreich und komplex. Im Zentrum der Ermittlungen stehen zunächst immer die Prostituierten, welche Opfer der sexuellen Ausbeutung wurden. Hier arbeitet die Strafverfolgungsbehörde intensiv mit spezialisierten Organisationen zusammen. Es gilt die Prostituierten während und nach dem Verfahren zu betreuen und ihnen zur Seite zu stehen, haben die Opfer doch grosse Angst vor Repressalien und müssen ständig damit rechnen, dass ihnen oder ihren Familien in den Heimatländern wegen den Aussagen etwas zustossen könnte.

Die Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben untersucht Fälle, die sich aufgrund ihrer Besonderheiten nicht für die Untersuchung durch die örtlich zuständige regionale Staatsanwaltschaft eignen und nicht in den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte fallen.

BernBern / 31.10.2012 - 14:49:31