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«Massvolle» Anforderungen an Belüftungen

Appenzell/AI. Aus den Verhandlungen der Standeskommission vom 19. Januar 2010 (Amtlich mitgeteilt)

Umsetzung der Bundesvorgaben zum Passivraucherschutz in Innerrhoden werden in Verordnung geregelt.
In Innerrhoden werden die Vorgaben des Bundes zum Passivraucherschutz auf dem Verordnungsweg umgesetzt, wie die Standeskommission mitteilt. Besonders was die «genügende Lüftung» von Räumen betrifft, in welchen künftig noch geraucht werden darf, setzt die Innerrhoder Regierung auf «massvolle» Anforderungen.
(Rk) Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen und die Vollzugsverordnung des Bundesrates werden am 1. Mai 2010 in Kraft treten. Die Umsetzungsvorschriften im Kanton Appenzell I.Rh. sind auf dem Verordnungsweg vorgesehen.
Neben der Regelung der Zuständigkeiten steht in inhaltlicher Hinsicht die Frage im Vordergrund, wie die bundesrechtlich verlangte genügende Lüftung von Räumen, in denen geraucht werden darf, zu fassen ist. Die Standeskommission ist diesbezüglich der Auffassung, dass die Anforderungen massvoll zu setzen sind. Neben relativ teuren mechanischen Lüftungen sollen Luftreinigungsanlagen und in räumlich abgeschlossenen Fumoirs auch die Fensterlüftung ausreichen.
Der auf dieser Basis erarbeitete Regelungsentwurf zur Umsetzung der Bundesvorgaben zum Passivraucherschutz wird bis Mitte Februar 2010 einer kurzen Vernehmlassung bei den Verbänden und Parteien unterzogen. Da die Regelung auf Verordnungsebene erst an der Juni-Session 2010 erfolgen kann, wird die Standeskommission für die Übergangszeit mit einem Standeskommissionsbeschluss das Nötige vorkehren.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 05.02.2010 - 11:12:32