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Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität

Die dritte Berichterstattung zum Stand der Umsetzung der Massnahmen im Bereich Luftreinhaltepolitik zeigt ein erfreuliches Bild.

Zu diesem Schluss kommt der Vollzugsbericht des Departements für Bau und Umwelt zum Thema «Luftreinhaltemassnahmen und Luftreinhaltepolitik des Kantons Thurgau bis 2015». Der Regierungsrat hat den Bericht zur Kenntnis genommen und über mehrere weiterführende Anträge entschieden.

Auch die dritte Berichterstattung zum Stand der Umsetzung der Massnahmen zur Luftreinhaltung zeigt insgesamt wieder ein erfreuliches Bild. Zurzeit sind 22 Massnahmen in Bearbeitung und alle befinden sich auf Kurs. Vor allem in den Bereichen «Partikelfilter» und «Holzfeuerungen» kann eine positive Entwicklung festgestellt werden. Im Bereich «effiziente Energienutzung» wurde die Öffentlichkeitsarbeit mit Messeauftritten und Publireportagen erfolgreich weitergeführt. Durch das Energieförderprogramm werden Wärmekraftkoppelungsanlagen ab 2008 finanziell unterstützt, und für abgasarme Fahrzeuge ist die Halbierung der kantonalen Motorfahrzeugsteuern beschlossen worden. Als Ziel beibehalten wird der Auftrag, für emissionsstarke Fahrzeuge per Anfang 2011 einen Malus einzuführen.

Trotz beachtlicher Erfolge ist auch im Thurgau wie in der ganzen Schweiz das Ziel einer guten Luftqualität noch nicht erreicht. Dies belegen die Grenzwertüberschreitungen bei den Luftschadstoffen Stickstoffdioxid, Ozon und Feinstaub. Die Luftbelastung im Jahr 2007 lag im Schwankungsbereich der vorangegangenen Jahre aber deutlich unter den Spitzenbelastungen von 2006 und 2003. Weiterhin werden die Grenzwerte für die Leitschadstoffe Stickstoffdioxid punktuell und für Feinstaub und Ozon grossflächig überschritten. Deutliche Verbesserungen der Luftqualität, wie sie in den 90er-Jahren registriert werden konnten, waren nicht mehr festzustellen. Es besteht also weiterhin Handlungsbedarf.

In dieser Situation hat der Regierungsrat über eine ganze Reihe weiterer Anträge in Sachen Luftreinhaltung entschieden. So wird unter anderem das Hochbauamt angewiesen, die energetische Wirkung jeder Sanierung von Gebäuden und Anlagen zu erfassen und darzustellen. Das Amt für Umwelt wird beauftragt, ein Gesamtkonzept für die Information der Bevölkerung zum Thema Luft zu erarbeiten. Ausserdem soll es auf Baustellen des Kantons sowie auf grossen privaten Baustellen Stichprobenkontrollen bezüglich Ausrüstung und Einhaltung der Abgasvorschriften der Baumaschinen durchführen. Das Personalamt erhält den Auftrag, ab 2010 in das Weiterbildungsprogramm Kurse zur Förderung einer umweltbewussten Fahrweise aufzunehmen. Das Strassenverkehrsamt soll prüfen, ob eine zentrale Beschaffungsstelle für Fahrzeuge der kantonalen Verwaltung geschaffen werden soll. Das Hochbauamt wird angewiesen, die vorgesehenen Nachrüstungen von Holzfeuerungen des Kantons zu realisieren. Im Weiteren sollen die gesetzlichen Grundlagen für die Parkplatzbewirtschaftung von Neubauten geschaffen und die Wirkung der Raumplanung bezüglich Luftreinhaltung überprüft werden.

Seit Ende 1993 ist der «Massnahmenplan Lufthygiene des Kantons Thurgau» in Kraft. Nach einer Überprüfung durch eine Projektgruppe im Jahr 2004 erliess der Regierungsrat unter dem Titel «Luftreinhaltemassnahmen und Luftreinhaltepolitik des Kantons Thurgau bis 2015» eine Reihe von zusätzlichen Massnahmen. Deren Vollzug wird seither vom Generalsekretariat des Departements für Bau und Umwelt (DBU) überwacht und koordiniert. In den Jahren 2006 und 2007 nahm der Regierungsrat von den ersten beiden Vollzugsberichten Kenntnis. Nun liegt der dritte Vollzugsbericht für das Jahr 2007 vor.

ThurgauThurgau / 03.10.2008 - 08:09:00