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Massnahmen zur Erhaltung des Obstbaus

TG. Zur Bekämpfung des Feuerbrandes wird der Kanton Thurgau ab 1.1.2010 in zwei Obstbauzonen mit unterschiedlicher Überwachungs- und Bekämpfungsintensität eingeteilt.

Eine langfristig angestrebte Entflechtung zwischen Niederstamm- und Hochstammkulturen soll die wirtschaftlichen Obstproduktion sichern und den Hochstammobstbau erhalten. Der Thurgauer Regierungsrat hat ein entsprechendes Projekt über sechs Jahre genehmigt.
 
Nach dem massiven Feuerbrandausbruch im Jahr 2007 haben Fachleute des Bildungs- und Beratungszentrums (BBZ) Arenenberg und des Thurgauer Obstverbandes die bereits im Jahr 2000 entstandene Idee der «Entflechtung» zwischen Niederstammkulturen und Hochstamm-Kernobstbäumen wieder aufgegriffen. Eine vom Regierungsrat im September 2008 eingesetzte Arbeitsgruppe «Zukunft Obstbau» bekam den Auftrag, die Möglichkeiten der räumlichen Trennung von Hochstamm- und Niederstammkulturen abzuklären.

Gestützt auf den Ende März 2009 von dieser Arbeitsgruppe vorgelegten Bericht hat der Regierungsrat beschlossen, die Bekämpfungsstrategie gegen den Feuerbrand anzupassen. Mit verschiedenen Massnahmen sollen das Befallspotenzial in Zukunft verringert und der Obstbau langfristig erhalten werden. Dazu gehört, dass der Kanton in zwei Zonen verschiedener Überwachungs- und Bekämpfungsintensität eingeteilt wird. Generell sollen die Pflanzung von feuerbrandresistenten Obstsorten und eine Entflechtung zwischen Niederstammkulturen und Hochstammobstgärten gezielt gefördert werden.
 
Bildung von zwei Obstbauzonen
Zentral ist dabei der Begriff des Schutzobjekts, der Obstanlagen und Hochstammobstgärten mit einem Schutzgürtel von 500 Meter umfassen kann. In der Obstbauzone 1 werden Gemeinden mit einer grossen obstbaulichen Bedeutung zusammengefasst und gesamthaft als Schutzobjekt ausgewiesen. In dieser Zone, die sich über die nördliche Hälfte des Kantons erstreckt, werden alle Niederstammkulturen und Hochstamm-Kernobstbäume intensiv überwacht.

Das Ziel ist, die Niederstammkulturen in ihrem Bestand zu schützen, zu erhalten und entsprechend zu erneuern. Obstbäume, die wegen Feuerbrand gefällt werden müssen und in räumlich von Niederstammanlagen getrennten Hochstamm-Baumgärten standen, werden durch widerstandsfähige Hochstamm-Kernobstbäume ersetzt. In allen Fällen sollen nicht anfällige hochstämmige Obst- oder Feldbäume oder auch Hecken anstelle von gerodeten Hochstammbäumen gepflanzt werden.
 
Die Obstbauzone 2 umfasst insbesondere die Gemeinden im Hinterthurgau mit einer geringen Dichte an Niederstammkulturen und Hochstämmen. In dieser Zone können Grundeigentümer und Baumbewirtschafter Obstkulturen und Hochstamm-Kernobstbäume als Schutzobjekte anmelden. Es werden nur die aufgrund der Kriterien als Schutzobjekte anerkannten Obstkulturen und Hochstamm-Kernobstbäume auf Feuerbrand überwacht. Ausserhalb der Schutzobjekte können die Kontrollen und Bekämpfungsmassnahmen reduziert werden. Wo es nur um Ökoelemente geht, sollen anstelle von Kernobstbäumen hochstämmige Feldbäume oder Hecken gepflanzt werden.
 
Anbauempfehlungen und finanzielle Anreize
Generell wird, wo immer möglich, die räumliche Trennung von Niederstammkulturen und Hochstamm-Baumgärten angestrebt. Zur Bekämpfung des Feuerbrandes kann auch in Zukunft nicht auf die Rodung stark befallener Bäume und den Rückschnitt zur Verringerung des Infektionspotenzials verzichtet werden. Ebenso muss der Einsatz von Streptomycin in Kauf genommen werden, solange keine Alternativprodukte mit ähnlichem Wirkungsgrad vorhanden sind. Am Vermehrungs- und Pflanzverbot für anfällige Zierpflanzen wird festgehalten. Um das Landschaftsbild weiterhin zu erhalten, sollen vom Feuerbrand befallene Obstbäume durch resistente Sorten oder andere Feldbäume und Hecken ersetzt werden.

Über Anbauempfehlungen und finanzielle Anreize werden Veränderungen in Anbau von Baum- und Obstarten sowie -sorten gezielt gefördert. Diese Förderung geschieht einerseits mit einer sofortigen Pflanzentschädigung. Anderseits erfolgt nach fünf Jahren eine Zusatzentschädigung, wenn Gewähr besteht, dass die Bäume überleben. Für diese Förderungsmassnahmen wird während der Projektdauer von sechs Jahren ab 2010 mit direkten Kosten von insgesamt 1,9 Millionen Franken gerechnet. Dazu kommen die Aufwendungen des Kantons für die Administration und Umsetzung.
 
Auswirkungen für die Gemeinden
Für die Gemeinden in der Obstbauzone 1 ergeben sich aufgrund der Einteilung keine Veränderungen gegenüber dem bisherigen Zustand. In den Gemeinden, die in der Obstbauzone 2 eingeteilt werden, ist sogar eher mit einer Reduktion des Aufwands zu rechnen. Die in den Gemeinden bezeichneten Feuerbrandkontaktstellen werden wie bis anhin direkt vom Pflanzenschutzdienst des BBZ Arenenberg über die sie betreffenden Änderungen informiert. Für die Gemeinden entstehen somit aufgrund der vorgeschlagenen Massnahmen keine zusätzlichen Kosten.
 
Bedeutung des Obstbaus im Thurgau
Der Kanton Thurgau ist der bedeutendste Obstbaukanton der Schweiz, wobei die Apfelproduktion stark überwiegt. Nebst der Milchwirtschaft stellt der Obstbau im Thurgau den zweitwichtigsten Erwerbszweig der Thurgauer Landwirtschaft dar. Viele Betriebe sind auf das Einkommen aus dem Obstbau angewiesen. Dabei handelt es sich fast ausschliesslich um bäuerliche Familienbetriebe.

540 Bauernbetriebe bewirtschaften niederstämmige Obstkulturen praktisch nur für die Tafelobstproduktion. Rund 1600 Betriebe pflegen hochstämmige Obstbäume in traditioneller Art. Der Ertrag der hochstämmigen Kernobstbäume wird in den meisten Fällen industriell verarbeitet. Als Folge der grossen Obstproduktion haben im Thurgau die Obstlagerung, der genossenschaftliche und private Obsthandel wie auch die Obstverarbeitungsindustrie einen überdurchschnittlichen Stellenwert.
 
Die Feuerbrandsituation
Die Bakterienkrankheit Feuerbrand beschäftigt die Thurgauer Landwirtschaft und Obstproduktion seit dem Jahr 2000 intensiv. 2007 trat bei den Niederstammkulturen wie auch bei den hochstämmigen Kernobstbäumen ein massiver Feuerbrandbefall auf. In der Folge mussten rund 64 Hektaren Niederstammanlagen und 7369 Hochstammobstbäume gerodet werden. Der Thurgauer Obstverband forderte vom Regierungsrat Sofortmassnahmen. Aus dem Pflanzenschutzfonds konnten die betroffenen Obstproduzenten für Rodungen und Rückschnitte mit Beiträgen entschädigt werden. Zudem hat die Thurgauer Regierung bei den Bundesbehörden in Bern veranlasst, dass für 2008 erstmals Streptomycin zur Bekämpfung des Feuerbrandes zugelassen wurde.

Dank dem Einsatz von Streptomycin konnten 2008 grössere Schäden in den niederstämmigen Obstkulturen verhindert werden. Bei den Hochstammbäumen war der Befall vor allem im Hinterthurgau, in den angrenzenden Gemeinden zum Kanton St. Gallen und in den Gemeinden Wuppenau, Tobel-Tägerschen, Affeltrangen, Bussnang, Amlikon-Bissegg und Thundorf besorgniserregend. Insgesamt wurden 16,4 Hektaren Niederstammkulturen und rund 4200 hochstämmige Kernobstbäume gerodet. Bei 9500 Hochstammbäumen erfolgte ein Rückschnitt.
 

ThurgauThurgau / 14.05.2009 - 14:13:53