Massnahmen gegen Kormorane begrüsst
Frauenfeld. Künftig soll es erlaubt sein, unter bestimmten Voraussetzungen gegen Kormorane vorzugehen.
Die Thurgauer Regierung begrüsst das und stimmt der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate zu.
Wie sie in ihrer Stellungnahme an das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) schreibt, unterstützt die Regierung die Möglichkeit, mit vorgängiger Zustimmung des Bundes bei Schutz-Nutz-Konflikten verhältnismässige Massnahmen gegen jagdbare Vogelarten ergreifen zu können.
Kormoranbekämpfung
Als Beispiel eines solchen Konflikts werden die rasch anwachsenden Kormorankolonien in einzelnen Schutzgebieten genannt. Sie führten zu erheblichen Schäden für die Berufsfischerei. Deshalb war der zeitlich begrenzte Abschuss der Vögel auf Untersee und Rhein bereits mehrmals genehmigt worden.
Am deutschen Bodenseeufer hatten die Behörden im Frühling 2008 einer Aktion zugestimmt, bei der die brütenden Kormorane bei grosser Kälte von den Nestern aufgescheucht wurden. Dadurch sollten die Jungvögel in den Eiern sterben. Der Streit über diese Aktion zwischen Behörden und Naturschützern ist noch nicht beendet.
Gegen Kitesurfer
Mit der neuen Bundesverordnung über Wasser- und Zugvogelreservate sollen in der Schweiz überwinternde Wasser- und Zugvögel mehr Schutzgebiete erhalten.
Zudem sollen für Vögel störende neue Freizeitgeräte in den Schutzgebieten nicht mehr erlaubt sein. Das betrifft beispielsweise Drachensegelbretter (Kitesurfer), Modellflugzeuge oder Modellboote.



























