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Massen-DNA-Test nach Vergewaltigung

Emmen/LU. Freitag, 23. Oktober 2015. Im Juli 2015 wurde in Emmen eine Frau vergewaltigt und schwer verletzt. Der Täter konnte bisher nicht gefasst werden. Die Luzerner Polizei sicherte vom unbekannten Mann jedoch eine DNA. Die Staatsanwaltschaft Luzern führt in den kommenden Wochen nun DNA-Tests mit über 370 Männern durch, welche einen Bezug zum Tatort haben und Signalementsmerkmale aufweisen. Zudem werden bei diesen Personen Alibiabklärungen durchgeführt.

Am 21. Juli 2015 riss ein unbekannter Mann eine 26-jährige Frau auf dem Dammweg in Emmen vom Velo und vergewaltigte sie. Dabei wurde das Opfer schwer verletzt.

Ein rechtsmedizinisches Gutachten geht davon aus, dass sich die Frau die Verletzungen (u.a. komplette Querschnittslähmung beider Arme und Beine) beim Sturz vom Fahrrad zugezogen hat.

Die Luzerner Polizei konnte die DNA des mutmasslichen Täters unter anderem an Kleidungsstücken vom Opfer ermitteln.

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat anfangs August 2015 eine Belohnung bis 10'000 Franken für Hinweise, welche zur Ermittlung des unbekannten Mannes führen, ausgesetzt. Bisher führten die Hinweise zu keiner konkreten Verdachtsperson.

Bei der polizeilichen Einvernahme im Oktober hat das Opfer den Täter als grossen (170 bis 180 cm), schlanken Mann mit schwarz-braunen gekrausten Kopfhaaren beschrieben. Er ist zwischen 19 und 25 Jahre alt und spricht gebrochen Deutsch.
Der Mann ist Raucher.

Es konnten keine zusätzlichen Erkenntnisse aus der Befragung entnommen werden.

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Luzern einen Antrag auf einen Massen-DNA-Test gestellt. Das Hericht hat diesen gutgeheissen und angeordnet.

Die Staatsanwaltschaft führt in den kommenden Wochen DNA-Tests bei Personen durch, welche unter anderem einen Tatortbezug (z.B. Wohnsitz im engeren Umkreis zum Tatort) und Ähnlichkeiten zum Täter-Signalement aufweisen.

Die Polizei hat aufgrund dieser Kriterien eine Liste von 372 Personen ausgearbeitet. Bei allen wird ein DNA-Test durchgeführt. Zudem werden Alibiabklärungen getätigt.

LuzernLuzern / 23.10.2015 - 18:46:17