Marktöffnung der Post: Regierung stellt Bedingungen
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit einer weiteren Marktöffnung bei der Post nur einverstanden, wenn weiterhin eine breite Grundversorgung, die auch den Zahlungsverkehr berücksichtigt, und deren Finanzierung gesichert ist.
Dies ist der Antwort zur Vernehmlassung über die Totalrevision des Post- und Postorganisationsgesetzes zu entnehmen.
Im Februar 2008 hat der Bundesrat das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Umwelt beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision des Post- und Postorganisationsgesetzes durchzuführen. Die Gesetzesentwürfe ebnen den Weg für eine weitere Marktöffnung der Post. Vorgesehen sind unter anderem die Abschaffung des Briefmonopols (April 2012), die Definition der Grundversorgung für die Postdienstleistungen sowie den Zahlungsverkehr, die Finanzierung der Grundversicherung und die Aufsicht über den Postmarkt. Im Postorganisationsgesetz soll die rechtliche Stellung des Unternehmens definiert werden.
Eine gute Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs in der ganzen Schweiz sei eine Voraussetzung für den wirtschaftlichen Wohlstand, schreibt der Regierungsrat einleitend. Mit der weiteren geplanten Marktöffnung der Post ist er nur einverstanden, wenn verschiedene Anträge und Anliegen berücksichtigt werden.
So ist ihm die Formulierung bezüglich Zahlungsverkehr «Die Dienstleistungen müssen für alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen in angemessener Weise zugänglich sein» zu vage und stellt seiner Ansicht nach eine klare Verschlechterung dar. Es sei zu befürchten, dass die Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs in wenigen Jahren nur noch in grösseren Poststellen angeboten würden. Die Rand-, Land- und Bergregionen, wo die Banken seit Jahren nicht mehr präsent seien, hätten das Nachsehen. Er fordert deshalb, dass die Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs wie heute und wie die übrigen Postdienste flächendeckend zur Verfügung stehen. Bezüglich Sicherheit der Geschäftsstellen und Anforderungen des Geldwäschereigesetzes schlägt er eine Kategorisierung der Poststellen vor.
Bei der Versorgung mit bedienten Zugangspunkten (Grundversorgung), die in allen Regionen in angemessener Distanz verfügbar sein müssten, fordert der Regierungsrat ausdrücklich, auch die Interessen der Rand-, Land- und Bergregionen zu berücksichtigen. In diesen Regionen hätten Umfang und Qualität der Grundversorgung massgeblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung sowie auf das gesellschaftliche Zusammenleben. Er beantragt deshalb beim Bund, dass bei der Festsetzung der Vorgaben für das Netz der Zugangspunkte die Kantone vorgängig angehört und ihre Interessen berücksichtigt werden müssten.
Bei der Steuerung der Grundversorgung zieht der Regierungsrat den gesetzlichen Auftrag an die Schweizerische Post der Ausschreibung vor. Dies würde weniger administrativen und kostenintensiven Aufwand bedeuten. Um den Wettbewerb sicherzustellen, müsste die Qualität der Grundversorgung periodisch gemessen werden. Zu diesem Zweck soll die Kundenzufriedenheit alle zwei Jahre durch ein postunabhängiges Unternehmen überprüft werden, beantragt der Regierungsrat.
Für die Thurgauer Regierung steht fest, dass die Grundversorgung, wie sie im Gesetzesentwurf definiert und gemäss den gemachten Vorschlägen präzisiert ist, nicht eigenwirtschaftlich betrieben werden kann. Er könne deshalb der vollständigen Öffnung nur zustimmen, wenn die Finanzierung der Grundversorgung gesichert sei, schreibt der Regierungsrat. Befürwortet wird der Finanzierungsvorschlag mit einer Abgabe und Bundesbeiträgen, falls diese nicht ausreicht. Dabei müsse es sich um gesetzlich verankerte Pflichtbeiträge des Bundes handeln, die nicht einfach gekürzt oder gestrichen werden könnten.
Beim Ausbau der Post zu einer Postbank anerkennt der Regierungsrat den Vorteil, dass das Poststellennetz damit zusätzlich gestärkt und ein Beitrag zur Finanzierung der Grundversorgung erwirtschaftet würde. Andererseits seien die Argumente der Kantonalbanken, die eine Postbank ablehnten, nicht von der Hand zu weisen. Der Regierungsrat lehnt daher eine Postbank eher ab.



























