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Mann schläft mit (zu) jungem Mädchen, Vater schlägt zu

Bischofszell. Das Bezirksgericht Bischofszell hat heute zwei miteinander verbundene Fälle beurteilt: Ein 19-Jähriger schlief mit einer 13-Jährigen, woraufhin der Vater den jungen Mann verprügelte.

Beim ersten Fall ging es dehalb in Bischofszell am Montag um sexuelle Handlungen mit einem Kind, beim zweiten um Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

19-Jähriger lernt 13-Jährige kennen
Die Geschichte ereignete sich 2002: Ein damals 19-Jähriger lernte ein Mädchen kennen und verliebte sich nach eigenen Aussagen in sie. Die beiden kamen sich sexuell so nahe, wie nur möglich.

Das Mädchen war zu diesem Zeitpunkt erst ein paar Monate älter als 13 Jahre. Als die Beziehung ein paar Monate alt war, erzählte die 13-Jährie ihren Eltern, der 19-Jährige habe sie vergewaltigt. Daraufhin lockte die Familie den Beschuldigten in ihr Haus.

Vater schlägt zu
Dort verprügelte der Vater den jungen Mann so, dass dessen Brille zu Bruch ging und er einen Nasenbeinbruch erlitt. Dann fesselte er den vermeintlichen Vergewaltiger mit Handschellen ans Treppengeländer. Der junge Mann konnte fliehen, als er nach einiger Zeit aufs WC durfte.

Der junge Mann stand deshalb am Montag wegen sexueller Handlungen mit einem Kind vor Gericht. Der Vater des «Kindes» musste sich in der anschliessenden Verhandlung wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung verantworten.

Widersprüchliche Angaben
Vor Gericht erklärte der heute 25-jährige Mann, das Mädchen habe ihm damals anfänglich erzählt, es sei 16 Jahre alt. Erst später habe er erfahren, dass sie jünger war. Dass sie beide intim geworden waren, bestritt er nicht.

Der Vergewaltigungsvorwurf, den die heute 19-jährige junge Frau anfänglich erhoben hatte, stand nicht mehr zur Diskussion. Das Gericht erklärte, sie habe widersprüchliche Aussagen gemacht und sei nicht sehr glaubwürdig gewesen. Zudem habe sie bereits damals über etliche sexuelle Erfahrung verfügt.

Es verurteilte deshalb den heute 25-jährigen Angeklagten – der sich auch noch wegen Strassenverkehrsdelikten verantworten musste – zu 100 Tagessätzen zu je 120 Franken. Davon wurde die Hälfte zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt. Zudem muss er der jungen Frau eine Genugtuung von 1000 Franken bezahlen.

Vater soll zahlen
Gleich anschliessend veurteilte das Gericht den Vater des Opfers wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzug zu 160 Tagessätzen zu je 110 Franken, ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre.

Zudem muss er dem jungen Mann 482 Franken für die zerschlagene Brille und weitere 1000 Franken Genugtuung bezahlen. Dazu kommen noch 2000 Franken Busse für eine Trunkenheitsfahrt.

ThurgauThurgau / 17.03.2008 - 13:24:00