Mann in psychischem Ausnahmezustand nach mehrstündigem Polizeieinsatz festgenommen.
Rheinfelden/AG. Ein 35-jähriger Polizist der Kantonspolizei Basel-Stadt drohte wegen privaten Problemen mit Selbstmord und lehnte jede Hilfe ab. Er verschanzte sich in seinem Haus und drohte, auf anrückende Polizisten zu schiessen. Er gab aus einem Fenster Schüsse in die Luft ab. Nach mehrstündigen erfolglosen Verhandlungen konnte er nach einem kurzen Fluchtversuch zu Fuss angehalten und festgenommen werden.
Am Sonntagnachmittag, 3. Januar 2010, 15.45 Uhr, meldeten Drittpersonen, dass ein in einem Einfamilienhaus in Rheinfelden wohnhafter 35-jähriger Angehöriger der Kantonspolizei Basel-Stadt sich wegen persönlichen Problemen in einem psychischen Ausnahmezustand befinde und mit Selbstmord drohe. Er konnte weder durch Angehörige noch durch eine Patrouille der Kantonspolizei Aargau von seinem Vorhaben abgebracht werden. Er drohte, anrückende Polizisten und anschliessend sich selbst zu erschiessen. In der Folge zogen sich die Polizei und die Drittpersonen zurück. Unmittelbar danach feuerte er aus einem Fenster Schüsse in die Luft ab.
Durch die Verhandlungsgruppe der Kantonspolizei Aargau wurde mit dem Mann, der sich zu diesem Zeitpunkt alleine im Haus aufhielt, telefonisch Kontakt aufgenommen. Trotz mehrstündigen Verhandlungen war er zu keiner Zeit bereit, sich zu ergeben und drohte weiterhin auf anrückende Polizisten das Feuer zu eröffnen und sich dann selber zu richten.
Während sich die Sondereinheit ARGUS für einen allfälligen Zugriff vorbereitete, gab er gegen 02 Uhr nachts aus einem Fenster erneut Schüsse in die Luft ab. Kurz darauf verliess er auf der Rückseite das Haus und konnte nach einem kurzen Fluchtversuch zu Fuss, durch Polizisten ohne Einsatz der Schusswaffe angehalten, überwältigt und festgenommen werden. Er trug verdeckt eine geladene private Pistole auf sich, machte aber davon nicht Gebrauch.
Auf Verfügung der Untersuchungsrichterin des Bezirks-amtes Rheinfelden wurde der Mann in Untersuchungshaft gesetzt.
Weitere Einzelheiten sind Gegenstand der eingeleiteten Untersuchung.



























