Majorz – Proporz: Was ist der Unterschied?
Leserbrief. Eine Leserin geht bei ihrer Meinung zur anstehenden Proporz-Initiative auf die Unterschiede zwischen den Systemen ein.
Beim Majorzwahlverfahren werden Persönlichkeiten aufgestellt und beim Proporzwahlverfahren Parteien gewählt. Das Majorzwahlverfahren richtet sich an Personen aus. Als einer der wenigen Kantone der Schweiz werden im Kanton Appenzell Ausserhoden, mit Ausnahme von Herisau, die Kantonsratsmitglieder im Majorzwahlverfahren gewählt, das heisst, jede Gemeinde kann seine, vom Volk gewählten Frauen und Männer, in den Kantonsrat entsenden. Wer am meisten Stimmen auf sich vereinen kann, ist gewählt. Dies entspricht einem traditionellen Gedankengut dessen Grundlage das Mehrheitsprinzip ist.
Im Proporzwahlverfahren werden Parteien vom Volk gewählt. Es werden nicht mehr in erster Linie Persönlichkeiten im Kantonsrat aufgestellt sondern die Partei. Diese stellt IHRE Kandidaten zur Wahl. Somit wählen wir die Vorgaben der Partei und können nicht mehr Frauen und Männer nach eigenem Gutdünken wählen. Personen können nur unter Mithilfe einer Organisation oder Partei, die auch die finanziellen Mittel aufzubringen weiss, in den Wahlkampf treten. Einzelne Personen, deren finanzielle Mittel die Aufwendungen einer breit gestreuten Werbung nicht aufbringen können, ist es schlichtweg nicht möglich einen Wahlkampf zu führen.
Manchmal ist es besser und sinnvoller, sich um der Gerechtigkeit willen, an Bewährtem zu halten. Der Apfelschnitz täuscht, lassen wir uns nicht durch einen scheinbar gerecht aufgeteilten Apfel blenden, denn dieser nimmt uns unsere persönliche Wahlfreiheit. Deshalb stimme ich NEIN zum Proporzwahlverfahren.



























