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Luftraumänderung für Trainingsflüge

AR. Der Regierungsrat akzeptiert die Luftraumänderung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt.

Diesen Frühling erhält die Schweizer Luftwaffe Flugzeuge vom Typ Pilatus PC-21 für die Pilotenausbildung. Die Luftwaffe plant daher die Einführung von zwei neuen Trainingsräumen, welche bei Bedarf zur Verfügung stehen sollen und für jeden Luftverkehr gesperrt würden. Die Untergrenze für die Trainingsflüge wurde auf rund 3’000 Meter über Meer festgelegt. Der neu definierte Trainingsraum «Speer» umfasst das Gebiet rund um den Säntis und damit auch Teile des Kantonsgebietes von Appenzell Ausserrhoden.

Keine übermässige Lärmbelästigung
Die Ausserrhoder Regierung spricht sich nicht grundsätzlich gegen die neuen Trainingsräume aus, akzeptiert diese jedoch nur mit Einschränkungen und Bedenken. Übermässige Lärmbelastungen durch die Flugzeuge im Sinne der Lärmschutzverordnung können zwar ausgeschlossen werden, da die neuen Schulungsflugzeuge PC-21 im Vergleich zu den Tiger-Maschinen, die früher über dem Kantonsgebiet zu Trainingszwecken flogen, weit weniger Lärm verursachen. Dennoch sind die Beurteilungen der Auswirkungen auf die Natur und den Tourismus kontrovers. Dies belegen die Stellungnahmen verschiedener Kreise.

Flugzeiten müssen abgeklärt werden
Der Grossraum Alpstein / Säntis ist für Appenzell Ausserrhoden von grosser touristischer, landschaftlicher und naturschützerischer Bedeutung. Und so hat sich auch der Bund mit dem BLN-Gebiet (BLN = Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung) «Säntis», dem eidgenössischen Jagdbanngebiet «Säntis» und der «Moorlandschaft von nationaler Bedeutung Schwägalp» der Schönheit und Erhaltung dieser Gebiete verpflichtet.

Der Schaffung eines neuen militärischen Trainingsraums für die Luftwaffe in diesem empfindlichen und wertvollen Lebens- und Erholungsraum stimmt die Regierung deshalb nur mit Einschränkungen zu, die im Detail noch zu definieren sind. So müsste beispielsweise geklärt werden, zu welchen Tageszeiten die Trainingsflüge durchgeführt werden dürfen.

Gelegenheit zur Mitwirkung
Im übrigen verweist der Regierungsrat darauf, dass militärische Übungsräume vom Bundesrat im Sachplan Militär festgelegt werden. Dabei soll den lokalen und kantonalen Behörden sowie der Bevölkerung die Gelegenheit zur Mitwirkung gegeben werden. Insbesondere müssten bei der Vorlage des geänderten Sachplans auch die Auswirkungen auf Umwelt, Wildtiere und Freizeitflugverkehr genauer dargestellt werden.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 19.05.2008 - 10:54:00