Luftfahrtpolitik umfassend neu gestalten
Der Bundesrat setzt sich in einem Bericht für eine zusammen- hängende, umfassende und zukunftsgerichtete schweizerische Luftfahrtpolitik ein.
Dieser Bericht hat die Anpassung des Luftfahrtgesetzes zur Folge. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst im Grundsatz diese Neuerungen, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Bundes schreibt.
Der vorliegende, erste Teil der Revision des Luftfahrtgesetzes wird zum Anlass genommen, präzisere Rechtsgrundlagen für die Aufsichtstätigkeit des BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) zu schaffen und das Luftfahrtgesetz an das heutige rechtliche Umfeld anzupassen. Unter anderem werden Grundsätze für die Gebührenerhebung auf Flughäfen festgelegt und eine Genehmigungspflicht für Flughafengebühren eingeführt. Neu geregelt wird ausserdem die Finanzierung der Massnahmen zur Abwehr krimineller Übergriffe gegen die Luftfahrt.
Der Regierungsrat ist grundsätzlich mit den Anpassungen im Luftfahrtgesetz einverstanden, er macht aber einige Anmerkungen zu verschiedenen Bestimmungen. So vermisst er vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um den künftigen Betrieb des Flughafens Zürich eine gesetzliche Regelung zum Controlling für den Flugbetrieb auf Flughäfen. Dabei müsse sichergestellt werden, dass auch die Kantone ins Controlling einbezogen und mit den erforderlichen Daten über den Flugbetrieb und die Umweltbelastung beliefert würden.
Ferner fordert er, dass die Kantone zu Änderungen der Luftraumstruktur über ihrem Territorium angehört werden. Schliesslich regt er an, mit Blick auf die Ablösung der bisherigen Meldepflicht für Luftfahrthindernisse durch eine Bewilligungspflicht ein einfaches Verfahren anzuwenden, um Verzögerungen zu vermeiden. Eingriffe gegen Kormorane künftig erlauben



























