Lückenhaft, vage, unverbindlich
AP/SG. Der Richtplan zum öffentlichen Verkehr ist in der Vernehmlassung. Der VCS kritisiert: Mit der Aufhebung des IC-Haltes in Gossau sind Herisau und Appenzell nur schwer erreichbar.
Jährlich werden Anpassungen zum Richtplan zur Vernehmlassung aufgelegt, so auch dieses Jahr. Der VCS hat dazu jetzt Stellung genommen.
Schlechtere Verbindung nach Herisau und Appenzell?
Der VCS formuliert in Hinblick auf die Richtplan-Anpassung 2007 insgesamt 13 Anträge mit Verbesserungsvorschlägen. So beantragt er für den öffentlichen Fernverkehr verbesserten Schienenverbindungen ins Appenzellerland. Denn mit der im Entwurf zur Richtplan-Anpassung vorgesehenen Aufhebung von IC-Halten in Gossau sind die beiden Kantonshauptorte Herisau und Appenzell nur noch mit mehrfachem Umsteigen zu erreichen. Dies obwohl die Kantone im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Autobahnzubringer Herisau wiederholt darauf hingewiesen haben, wie wichtig eine gute Verkehrserschliessung für das Appenzellerland sei.
Der VCS fordert in seiner Medienmitteilung daher, dass der Anschluss des Appenzellerlandes an das Schweizer Schienennetz mit der gleichen Priorität verfolgt wird, wie der Anschluss an das Autobahnnetz.
Anpassungen sind dem VCS zu unkonkret
Im Bereich des öffentlichen Regionalverkehrs fehlen dem VCS konkrete Aussagen zu Angebotserweiterungen völlig. Dies gelte nicht nur für die Schiene, sondern auch für den strassengebundenen öffentlichen Verkehr. Auch zur Grundversorgung der Randregionen fehle laut VCS die Festlegung einer minimalen Erschliessungsqualität. Was allenfalls geplant sein könnte, lässt sich nur aus vagen Andeutungen zu «Änderungen in der Bedienung von Haltestellen» herauslesen. Der VCS beantragt darum die Aufnahme klarer Angebotsziele wie Anzahl Verbindungen oder Fahrzeiten, mindestens aber klare Kriterien für die Festlegung des Angebots im Verhältnis zwischen Siedlungsgrössen und angestrebten Modalsplit. Weiter sollen die Aussagen zu neuen Haltestellen in sich stark entwickelnden Gebieten in einer Liste konkretisiert werden.
Im Bereich der Angebotsgestaltung ist im Entwurf der Richtplananpassung eine «schnelle, eigentrassierte ÖV-Achse West-Ost St.Gallen» erwähnt. Dies ist jedoch kein Angebot, sondern ein Infrastrukturvorhaben. Für welchen Zweck bleibt unklar meint der VCS. Während für eine Südumfahrung bereits konkrete Planungen im Gange sind, soll diese neue ÖV-Achse nur als «diffuse Randbemerkung» Eingang in den Richtplan finden. Diese Ausführungen seien «zu lückenhaft, zu vage und zu unverbindlich» meint der VCS.



























