Lotteriegesetz wurde angenommen
Die Landsgemeinde vom 27. April hat dem Einführungsgesetz zum Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten zugestimmt.
Mit der Annahme des Lotteriegesetzes wurden das Bewilligungsverfahren und die Aufsicht über die Durchführung von Lotterien im Kanton Appenzell I.Rh. teilweise neu geregelt. Der Vollzug und damit auch die Gesuchsabwicklung wurden dem Justiz-, Polizei- und Militärdepartement zugewiesen. Gesuche sind daher ab sofort zu richten an: Justiz-, Polizei- und Militärdepartement Appenzell I.Rh., Sekretariat, Marktgasse 10d, 9050 Appenzell. Neu ist auch, dass eine Bewilligung zur Durchführung von Tombolas nur noch erforderlich ist, wenn die Plansumme 10’000 Franken überschreitet.



























