Lernfahrer mit einer minderjährigen Begleitperson missachtet Vortritt
Schaffhausen/SH. Dienstag, 12. Juli 2016. Am Montag 11.07.2016 gewährte ein Personenwagenlenker bei der Verzweigung Nordstrasse/Querstrasse in der Stadt Schaffhausen dem vortrittsberechtigten Patrouillenfahrzeug den Vortritt nicht. Bei der anschliessenden Kontrolle wurde festgestellt, dass sich der Lenker auf einer unerlaubten Lernfahrt mit einem 17-jährigen jugendlichen befand.
Am Montag, 11.07.2016, um 11.50 Uhr, wurde eine Patrouille der Schaffhauser Polizei auf einen Personenwagen aufmerksam, da dieser dem vortrittsberechtigten Patrouillenwagen den Vortritt nicht gewährte. Bei der Kontrolle des Lenkers, ein 27-jähriger Afghane, stellte sich heraus, dass dieser lediglich einen Lernfahrausweis besass und mit einem 17-jährigen Afghanen als Beifahrer unterwegs war.
Somit machte sich der 27-jährige Afghane strafbar, da er eine Lernfahrt ohne geeignete Begleitperson absolvierte. Der Lernfahrausweis wurde dem Beschuldigten an Ort und Stelle abgenommen. Zudem muss sich der Beschuldigte vor der Staatsanwaltschaft Schaffhausen verantworten.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass als Begleitperson nur Personen in Frage kommen, die das 23. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis – nicht auf Probe – besitzen.



























