Leistungsvereinbarung abgeschlossen
Schwellbrunn. Der Gemeinderat genehmigt die vom Departement Inneres und Kultur des Kantons den Gemeinden vorgelegte Leistungsvereinbarung zur Neuregelung der Nothilfeleistung im Asylwesen.
Der Bund führte im Rahmen des revidierten Asylgesetzes am 1. Januar 2008 die Ausdehnung des Sozialhilfestopps auf alle Personen des Asylbereichs ein, welche einen rechtskräftigen negativen Asylentscheid mit Wegweisung aus der Schweiz und abgelaufener Ausreisefrist haben. Da es sich dabei jährlich um Einzelfälle handelte (2004: 4 Personen, 2005: 12 Personen; 20006: 8 Personen, 2007: 6 Personen und 2008: bisher 4 Personen) wurden diese in Absprache mit den Gemeinden grundsätzlich in der Nothilfestruktur des Durchgangszentrums Alpenblick untergebracht.
Diese bewährte Lösung soll auch weiterhin durchgeführt werden, muss aber aufgrund der geänderten kantonalen Rechtsgrundlagen zum Asylwesen neu geregelt werden. Deshalb wurde die vorliegende Leistungsvereinbarung vom Departement des Inneren und Kultur erarbeitet. Der Gemeinderat Schwellbrunn hat dem vorliegenden Entwurf dieser Vereinbarung zugestimmt.



























