Leinenpflicht wird in den Wintermonaten gelockert
Arbon. Die Leinenpflicht für Hunde wird in den Monaten November bis einschliesslich März etwas gelockert.
Im vergangenen Sommer einigten Sich der Stadtrat Arbon und die Interessengemeinschaft «Hundehaltung mit Vernunft» Arbon auf eine Regelung zur Leinenpflicht, die auch folgende Lockerung vorsieht: In den Monaten November bis einschliesslich März dürfen am Seepark- und am Weiherareal die Hunde ohne Leine laufen gelassen werden. Alle weiteren Bestimmungen bleiben bestehen. Diese Regelung gilt als Versuchsphase in der Zeit vom Herbst 2008 bis Frühling 2009. Im Sommer 2009 werden diese zeitlichen und örtlichen Freigaben ausgewertet und gegebenenfalls angepasst.
Seit August 2007 informieren bei den Zugängen zu den Seeuferanlagen zwischen dem See- park und dem Hafen sowie im Weiherareal und im Pärkli Hinweistafeln über Verhaltensre- geln. Zu diesen Verhaltensregeln gehört auch die Leinenpflicht für Hunde.



























