
Landwirtschaft: Kosten vorfinanzieren
Appenzell. Die Innerrhoder Standeskommission nimmt Stellung zur Schaffung einer Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen zugunsten der Landwirtschaft.
Der Bundesrat möchte in der Bilanz der Bundesrechnung befristet Mittel im Umfang der Zolleinnahmen für Lebensmittel in den Jahren 2009 – 2016 als Reserve anlegen, um im Hinblick auf ein Freihandelsabkommen mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich sowie hinsichtlich eines möglichen Abschlusses der Doha-Runde der Welthandelsorganisation Begleitmassnahmen zugunsten der schweizerischen Landwirtschaft finanzieren zu können.
Der Standeskommission scheint im jetzigen Zeitpunkt die Aufnahme von Verhandlungen mit der EU mit dem Ziel des Abschlusses eines Freihandelsabkommens im Agrar- und Lebensmittelbereich nicht angezeigt. Die laufenden Verhandlungen innerhalb der Welthandelsorganisation sowie ein allfälliges Freihandelsabkommen mit der EU würde nach Auffassung der Standeskommission insbesondere die Berglandwirtschaft einem überaus hohen Anpassungsdruck aussetzen.
Da der Bundesrat jedoch die Aufnahme von Verhandlungen mit der EU im Bereich Agrar- und Lebensmittel bereits beschlossen hat, scheint ihr die vorgesehene Schaffung einer Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen zugunsten der Landwirtschaft folgerichtig. Um eine doppelte Belastung der Landwirtschaft zu vermeiden, darf allerdings das übrige Agrarbudget nicht durch die Begleitmassnahmen gekürzt werden.
Es erscheint der Standeskommission richtig, die Kosten für die Begleitmassnahmen durch den Bund vorzufinanzieren und, aufgrund der mit dem Abschluss des Freihandelsabkommens erwarteten Steigerung des Bruttoinlandproduktes, mit späteren Steuermehreinnahmen zu refinanzieren.
Teilrevision der Biozidprodukteverordnung
Die Standeskommission unterstützt die vom Bund vorgeschlagene Teilrevision der Biozidprodukteverordnung. Dadurch sollen bestehende Regelungen an die Entwicklung des Gemeinschaftsrechtes der europäischen Union angepasst werden mit dem Ziel, das bestehende Schutzniveau bei Biozidprodukten in Bezug auf die Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten und zugleich die Rechtssicherheit zu verbessern. Mit dieser eher administrativen Anpassung können Regelungslücken geschlossen und die Verfahrensabläufe in der Schweiz mit jenen in der EU harmonisiert werden.