Landsgemeinde: Weiter im Takt!
Kommentar. Die Ausserrhoder Landsgemeinde könnte aus juristischer Sicht wiederbelebt werden. Daher ist es absurd, wie einzelne Kommentatoren nach einem grundsätzlich positiven Bescheid nun den Versuch bereits wieder beerdigen wollen.
Ein Rechtsgutachten (siehe Artikel) hält fest: Eine Wiedereinführung der Landsgemeinde in Appenzell Ausserrhoden würde nicht gegen Bundesverfassung und Völkerrecht verstossen. Zwar müsste eine Reihe von Anforderungen erfüllt sein – genügend Platz für alle Stimmberechtigten, Transportmöglichkeiten, Witterungsschutz und anderes mehr -, doch waren die meisten dieser Punkte bereits im Vorfeld bekannt. Dass eine neue Landsgemeinde keine exakte Kopie der früheren Tradition werden würde, war stets klar gewesen. Doch die Bilanz des Rechtsgutachten ist ein glasklares «Ja, aber…» und absolut kein «Nein, aber…». Nicht wenige Beobachter hatten geglaubt oder gar gehofft, die Abklärungen durch einen Juristen würden solch riesige Barrieren aufzeigen, dass die Initianten der Wiedereinführung den Versuch abblasen müssten. Das ist nicht der Fall. Was jetzt als mögliche Hindernisse aufgelistet wurde, ist nichts Unüberwindbares.
Erstaunlich daher, dass in einem Kommentar in der heutigen Ausgabe der «Appenzeller Zeitung» festgehalten wird, die Einführung einer neuen Art Landsgemeinde in Appenzell Ausserrhoden sei «unwahrscheinlich, die politische Auseinandersetzung dazu jedoch eine wertvolle Hilfe auf dem Weg zur allgemeinen Akzeptanz eines endgültigen Verzichts.» Das ist, mit Verlaub, eine abenteuerliche Interpretation, die nichts mit dem vorgelegten Ergebnis zu tun hat. Wären die Initianten ewiggestrige Nostalgiker, die auf eine Landsgemeinde der alten Ausprägung bestehen würden, müsste man nun tatsächlich festhalten: Damit wird es nichts. Aber vom ersten Moment an hatten die Anhänger der Landsgemeinde festgehalten, sich nicht gegen notwendige Erneuerungen zu sträuben. Gegen die Verbindung von Tradition und Technik spricht also nichts.
Man kann durchaus mit guten Argumenten gegen die Wiedereinführung der Landsgemeinde sein, man kann den Status quo verteidigen – kein Problem. Ein teures Rechtsgutachten aber kurzerhand so zu verdrehen, dass es dem eigenen Gusto entspricht, ist fahrlässig. Wir wissen heute: Die Landsgemeinde wäre, wenn alle Anforderungen erfüllt werden, auf juristischer Ebene gemäss dem Rechtsgutachten nicht angreifbar. Nun müsste man sich also nur noch Gedanken machen, wie die gestellten Anforderungen zu erfüllen sind. Eine kreative Aufgabe, die man ganz einfach lustvoll angehen könnte, statt das Engagement vieler Ausserrhoderinnen und Ausserrhoder ohne jede Grundlage zu bodigen.



























