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Landsgemeinde AR: Was bis jetzt geschehen ist

AR. Im Dezember 2007 reichte das Komitee zur Wiedereinführung der Landsgemeinde in Ausserrhoden seine Initiative ein. Nun bilanziert es die bisherigen Ereignisse.

In nur drei Monaten hatte das überparteiliche Komitee ohne Unterstützung einer Partei oder einer Organisation fast 1300 Unterschriften gesammelt. 300 Unterschriften wären nötig gewesen.

Der Initiativtext lautet: „Die Landsgemeinde als Versammlung der kantonalen Stimmberechtigten und oberstes Verfassungs- und Gesetzgebungsorgans ist wieder einzuführen.“ Zur Begründung seines Vorstosses führte das Komitee an: „Zehn Jahre nach Abschaffung der Landsgemeinde spüren immer mehr Appenzellerinnen und Appenzeller, dass ihnen etwas fehlt. Die Lands- gemeinde hat Land und Leute zusammen gehalten. Sie hat der Politik ein Gesicht gegeben, sie hat das Staatswesen greifbar und erlebbar gemacht. Das alles ist uns ein Stück weit abhanden gekommen. Deshalb wollen wir die Landsgemeinde als Urform der Demokratie in der früheren oder einer gewandelten Form wieder einführen.“ Die Initiative hat die Form einer allgemeinen Anregung.

Wenn das Volk bei der voraussichtlich im Juni 2010 stattfindenden Abstimmung die Initiative annimmt, erteilt es dem Regierungsrat damit den Auftrag, einen Vorschlag zur konkreten Ausgestaltung der neuen Landsgemeinde auszu- arbeiten. Dieser Vorschlag müsste dem Volk in einer zweiten Abstimmung zwingend vorgelegt werden, soweit er Änderungen der Verfassung beinhaltet.

Der Regierungsrat stellte Anfangs 2008 das Zustandekommen der Initiative fest und beauftragte den Basler Staatsrechtler Markus Schefer mit einem Gutachten zu den rechtlichen Grundlagen einer wiederbelebten Landsgemeinde. Das Gutachten kam im November 2008 zum Schluss, dass das Anliegen der Initiative nicht gegen übergeordnetes Recht verstösst. Der Wiedereinführung der Landsgemeinde steht nach Meinung des Gutachters weder Bundesrecht noch die Europäische Menschenrechtskonvention noch das Völkerrecht entgegen. Staatsrechtliche Bedenken gegenüber der Landsgemeinde dürften damit ausgeräumt sein.
Der Gutachter machte auch Vorschläge zur Optimierung der Landsgemeinde. Er verlangt insbe- sondere, dass der Landsgemeindeplatz genügend gross sein muss, damit keine teilnahmewilligen Personen abgewiesen werden müssen. Die Teilnahme an der Landsgemeinde soll erleichtert werden, etwa durch einen Witterungsschutz bei schlechtem Wetter und durch verbesserte Transportmöglichkeiten. Der Zugang zur Landsgemeinde müsste wirksam kontrolliert werden. Gutachter Schefer hält eine Beratung (Rederecht) an der Landsgemeinde für sinnvoll.

Die offene Stimmabgabe ist nach seiner Meinung zulässig, so lange keine technischen Mittel eingesetzt werden können, die eine geheime Stimmabgabe erlauben. Er hält auch das Schätzverfahren für zulässig. Im Zweifelsfall wäre aber ein Auszählverfahren wohl unverzichtbar. Das Initiativkomitee nahm mit Genugtuung vom grundsätzlichen Befund des Rechtsgutachtens Kenntnis, das die Wiedereinführung der Landsgemeinde für rechtlich möglich hält. Das Komitee ist sich der Nachteile der Versammlungsdemokratie bewusst und für Verbesserungen und Verän- derungen offen. Allerdings betrachtet es die Empfehlungen des Gutachtens als Vorschläge, die es zu diskutieren gilt, aber nicht als rechtsverbindliche Vorgaben.

Das Komitee gab seiner Meinung Ausdruck, dass eine neue Landsgemeinde an die traditionelle Landsgemeinde anknüpfen müsse. Das Erscheinungsbild und die Identität stiftende Symbolkraft der Landsgemeinde müssen erhalten bleiben. Die Landsgemeinde und ihre jahrhundertealte Tradition muss erkennbar und erlebbar bleiben, auch wenn praktische Verbesserung durch technische Mittel, vor allem beim Mehren, willkommen sind. Die wiederbelebte Landsgemeinde wäre damit zugleich zeitgemäss und der Tradition verbunden.

Am 14. September wird sich der Kantonsrat in erster Lesung mit der Initiative befassen. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, will aber im übrigen weder in zustimmendem noch in ablehnendem Sinn Stellung nehmen.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 08.09.2009 - 10:50:10