Landesausstellung: Arbeitsgruppe eingesetzt
Ostschweiz. Irgendwann zwischen 2022 und 2032 soll in der Ostschweiz eine Landesausstellung durchgeführt werden. Dazu wurde jetzt eine Arbeitsgruppe eingesetzt.
Nachdem die letzten fünf Landesausstellungen in anderen Regionen der Schweiz durchgeführt wurden, beurteilen die Regierungen der Kantone Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden, St. Gallen, Schaffhausen und Thurgau die Idee einer Landesausstellung in der Ostschweiz grundsätzlich positiv. Sie haben daher gemeinsam beschlossen, diese Idee weiter zu prüfen. Anlass dazu gaben politische Vorstösse in den Kantonen St.Gallen und Thurgau. Der Zeithorizont für ein solches Vorhaben liegt bei 20 bis 30 Jahren nach der Expo02, also irgendwo zwischen 2022 und 2032.
Partnerschaftliches Projekt
Die Durchführung einer Landesausstellung würde der Ostschweiz die Gelegenheit bieten, sich einem grossen Publikum auf dem Fundament ihrer Traditionen als fortschrittliche Region mit nachhaltigem
Entwicklungspotential zu präsentieren. Die fünf Kantone haben in diesem Zusammenhang Leitplanken für eine allfällige Landesausstellung in der Ostschweiz formuliert. So soll die Durchführung einer Landesausstellung ein partnerschaftliches Projekt der beteiligten Kantone, Regionen und Kommunen sein.
Das Projekt soll transparent und unter Mitwirkung aller interessierter Kreise entwickelt werden. Mit einer Landesausstellung sollen – unter Wahrung und Verbesserung der landschaftlichen Schönheiten hinsichtlich Infrastruktur, Wirtschaftsentwicklung und kulturellen Aktivitäten wesentliche Impulse für die ganze Region gesetzt werden. Nicht zuletzt sollen bleibende und sichtbare Werte geschaffen werden, welche die Identifikation auch nach Abschluss der Ausstellung sicherstellen. Eine Landesausstellung in der Ostschweiz wäre nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit auszurichten.
Arbeitsgruppe eingesetzt
Unter dem Titel «Informationsbeschaffung und Dokumentation» haben die fünf Kantone eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche erste Abklärungen vornehmen und der zuständigen gemeinsamen Regierungsdelegation bis Ende Oktober 2009 Empfehlungen für das weitere Vorgehen vorlegen wird.
Im Wesentlichen ist es die Aufgabe der Arbeitsgruppe, Informationen über ähnliche, bereits durchgeführte Grossprojekte wie die Expo02 zu beschaffen und zu analysieren und die Regierungen der beteiligten Kantone für weiterführende Entscheide zu dokumentieren.
Bewilligungsinstanz einer Landesausstellung ist der Bund, die Kantone können entsprechende Anträge stellen. Ob ein entsprechender Antrag von den fünf Kantonen gestellt werden wird, ist noch offen und hängt
nicht zuletzt vom Ergebnis der Arbeiten der eingesetzten Arbeitsgruppe ab.



























